des Feiertagsgesetzes, die an „stillen“ Feiertagen das bestehende, generelle Verbot von Kultur- und Tanzveranstaltungen begrenztüberwindet, sofern sie keinen störenden Charakter haben. Außerdem wollen wir, dass Angehörigen religiöser Minderheiten ein individueller Feiertag ermöglicht wird –
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