An allen Schulen wird „Engagementlernen“ (für das 8. Schuljahr) verbindlicher
Teil des Kernlehrplans - als ein praktikumsartiges, zeitlich definiertes und
pädagogisch begleitetes Engagement für eine gemeinnützige Aufgabe (bei einem
Verein, einer gemeinnützigen Einrichtung o.ä.). Schulen werden mit den
notwendigen Ressourcen ausgestattet. Das Konzept u.a. wird partizipativ
entwickelt.
Dies ist ein wirksamer Beitrag zu Engagementförderung und gesellschaftlichem
Zusammenhalt.
Demokratiebildung, soziale Kompetenz; Förderung bürgerschaftlichen Engagement
Chancen: Schulen, die dies bislang aus Eigeninitiative und mit hohem Engagement
des Lehrpersonals betreiben sowie die beteiligten Schülerinnen und Schülern
berichten von vielfältigen positiven Effekten.
Angriffspunkte sind ggf. die Kosten. Es braucht eine entsprechende Finanz- bzw.
Personalausstattung sowie die Anrechnung auf das Deputat von Lehrkräften.
Zusätzlich müssen auch die Kapazitäten bei Vereinen und gemeinnützigen
Einrichtungen die Kapazitäten geprüft und geschaffen werden.
Eine neben den Fächern wie Deutsch, Mathe, Fremdsprachen und der Verengung von
Sozialkunde/Sozialwissenschaften auf „Wirtschaft-Politik“ bzw. „Wirtschaft und
Arbeitswelt“ verpflichtende Unterrichtseinheit „Engagementlernen“ als Teil der
Kernlehrpläne ist ein positiver und produktiver Kontrapunkt zum immer wieder
aufkommenden Pflichtdienstdiskurs z.B. aus der CDU.
3.1 Implementierung in den Schulen – mit besonderer Unterstützung / Begleitung
in den ca. ersten drei Jahren, z.B. Entwicklungen für die Fortbildung von
Lehrkräften an Pädagogischen Fakultäten
3.2 Zeitgleich Einbindung von Mittlerstrukturen und gemeinnützige Vereine,
Verbände und Einrichtungen in NRW, um ein flächendeckend ausreichendes Angebot
an Gelegenheiten zum Engagementlernen bieten zu können
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Beschlüsse | Soziales (Partei) | Soziales | Landtagswahlprogramm | 2021
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