GRÜNE fordern mehr Demo- und Versammlungsfreiheit

Polizei Köln und die Stadt Köln haben die angepassten Auflagen für Demonstrationen und Versammlungen während der Corona-Pandemie veröffentlicht. „Die besonderen Auflagen für Demos und Versammlungen schränken zu stark die demokratischen Grundrechte aller Kölner Bürgerinnen und Bürger ein. Die Zulassung von maximal 20 Personen als reine Standkundgebung ist bei weitem zu restriktiv. Diese Zahl muss auch in Corona-Zeiten angemessen erhöht werden.  Auch die Erfassung der Versammlungsteilnehmenden durch die Versammlungsleitung ist bedenklich. Hier sollte die Weitergabe der Daten an die Behörden nur auf freiwilliger Basis stattfinden.“

05.05.20 –

In der vergangenen Woche haben die Polizei Köln und die Stadt Köln die angepassten Auflagen für Demonstrationen und Versammlungen während der Corona-Pandemie veröffentlicht.

Manfred Richter, Sprecher Verwaltung und Recht der GRÜNEN Ratsfraktion: „Die besonderen Auflagen für Demos und Versammlungen schränken zu stark die demokratischen Grundrechte aller Kölner Bürgerinnen und Bürger ein. Die Zulassung von maximal 20 Personen als reine Standkundgebung ist bei weitem zu restriktiv. Diese Zahl muss auch in Corona-Zeiten angemessen erhöht werden.  Auch die Erfassung der Versammlungsteilnehmenden durch die Versammlungsleitung ist bedenklich. Hier sollte die Weitergabe der Daten an die Behörden nur auf freiwilliger Basis stattfinden.“

Hans Schwanitz, stellvertretender Vorsitzender des Polizeibeirats betont: „Die zulässige Teilnehmerzahl kann zur Wahrung des Versammlungsgrundrechtes auch in diesen Zeiten erhöht werden. Hierzu sind für das Grundrecht Versammlungsfreiheit kreative Lösungen zu prüfen. So können Standdemonstrationen durch abstandswahrende Bodenmarkierungen auf öffentlichen Plätzen auch mit deutlich mehr Teilnehmenden durchgeführt werden. Kleinere Versammlungen hingegen können als Fahrraddemos mit Abstandsgebot stattfinden, das erhöht die Sichtbarkeit. Die Ordnerquote kann bei Bedarf per Auflage erhöht werden. Außerdem muss die Polizei deutlich machen, dass vorgeschriebenen Gesichtsmasken nicht als Vermummung gelten."

Die GRÜNE Ratsfraktion fordert die schnellstmögliche Änderung der besonderen Auflagen.

Köln, 30.04.2020

Verantwortlich: Lino Hammer, Fraktionsgeschäftsführer

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