Lärmschutzklage gegen die Volksbühne: „Die Kölner Kulturseele droht schweren Schaden zu nehmen“

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts zum Urteil:
https://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/15_19052022/index.php

Stellungnahme der Volksbühne:
https://volksbuehne-rudolfplatz.de/

Brigitta von Bülow, Kulturpolitische Sprecherin der GRÜNEN im Kölner Rat, kommentiert:
„Köln braucht die Volksbühne. Sie ist einzigartiges Kulturerbe und lebendige Bühne für Kölner Alltagskultur zugleich. Es darf nicht passieren, dass das alte Millowitsch-Theater am Ende keine Basis mehr hat für den laufenden Betrieb. Wir hoffen sehr auf eine einvernehmliche Einigung mit dem Anwohner. Auch wenn Lärmschutz zu Recht ein hohes Gut ist, braucht es an solchen belebten Innenstadt-Orten eine Lösung für alle Beteiligten. Ansonsten droht die Kölner Kulturseele schweren Schaden zu nehmen.“

Hintergrund:

Das Haushaltsbündnis im Kölner Rat hatte im Jahr 2019 auf Anregung der GRÜNEN hin einen Lärmschutzfonds auf den Weg gebracht.[1] Der Fonds unterstützt Kultureinrichtungen unter anderem bei der Finanzierung baulich-technischer Verbesserungen. Dies ist ein wichtiges Mittel, um Konflikte mit Anwohner*innen beizulegen. Der Volksbühne wurden daraus durch Beschluss im Finanzausschuss vom 23.03.2020 Fördergelder in Höhe von bis zu 67.600 Euro bewilligt[2] und sie hat nach eigener Schilderung intensive Schallschutzmaßnahmen vorgenommen. Alle Veranstaltungen enden um 22 Uhr.


[1] Vgl. https://www.stadt-koeln.de/politik-und-verwaltung/presse/mitteilungen/20786/index.html

[2] Vgl. https://ratsinformation.stadt-koeln.de/vo0053.asp?__kvonr=93656  

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