Nachtflug

Jetzt soll es also kommen: Das Nachtflugverbot für Passagierflugverkehr am Flughafen Köln/Bonn. Im rot-grünen Koalitionsvertrag der NRW-Minderheitsregierung heißt es, „das Verbot … zwischen 0 und 5 Uhr umsetzen und die notwendigen Schritte einleiten.“ Dies wurde auch zwischen SPD und GRÜNEN im Kölner Rat Ende Dezember 2009 vereinbart. Dort heißt es: „Gestützt auf die einstimmige Ent-schließung des Landtags vom 24.8.2007 wird die Einführung einer nächtlichen Kern-ruhezeit zwischen 0 und 5 Uhr im Passagierflugbetrieb am Flughafen Köln/Bonn unterstützt. Wir werden Initiativen auf EU-Ebene für ein europaweit geltendes Nacht-flugverbot für Passagierflugzeuge befürworten.“ Soweit, so klar, wenn nun nicht die Flughafen-Geschäftsführung den wirtschaftlichen Untergang des Airports an die Wand malen würde. Dabei ist doch aus den jahrelangen zähen Konflikten bekannt, dass nur der nächtliche Frachtflug von ökonomisch wesentlicher Relevanz ist. Zudem hätte sich eine weitsichtige Geschäftsführung darauf längst einstellen müssen. Denn bereits im „22-Punkte-Programm“ von 1996 der rot-grünen Streitkoalition war das Nachtflugverbot für Passagierflüge vereinbart. Sie beinhaltet auch, dass kein Ver-trauensschutz für nächtliche Passagierflüge besteht. Die Regelungen wurden dann durch juristisch windige Winkelzüge - nicht zuletzt des CDU-Bundesverkehrsministers Wissmann - ausgehebelt. Doch durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungs-gerichts in 2006 herrscht längst Klarheit. Die in 2008 erfolgte rechtlich höchst fragwürdige Verlängerung des Nachtflugs bis 2030 tangiert nicht den Passagierflug. Eines Planfeststellungsverfahrens, das FKB-Chef Garvens fordert, bedarf es auch nicht. Die Landesregierung kann das Verbot umsetzen. Allerdings bedarf es auch der Zustimmung von Bundesverkehrsminister Ramsauer. Erfreulich, dass die frisch gekürten verkehrspolitischen Sprecher der Minderheitskoalition Jochen Ott (SPD) und Arndt Klocke (Grüne) nun erklärten, für eine zügige Umsetzung zu sorgen.  jf

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