Neues aus dem Beschwerdeausschuss - Sitzung vom 03.11.2015

Der einzig bemerkenswerte Punkt der letzten Ausschusssitzung betraf eine Eingabe der Armenischen Gemeinde auf Errichtung eines Gedenksteins zur Erinnerung an den Genozid am Armenischen Volk 1915 auf dem Friedhof am Lehmbacher Weg, auf dem viele Mitglieder der Armenischen Gemeinde beerdigt sind. Der Gedenkstein hat die Form eines Kreuzsteins, eines traditionellen religiösen Symbols der Armenier, das von der UNESCO zum Welterbe gehörig erklärt wurde. Der Gedenkstein ist eine Spende eines armenischen Bürgers.

Schon im Vorfeld gab es Vorbehalte gegen die Errichtung dieses Gedenksteins auf einem Friedhof von der Friedhofsverwaltung wie auch von der DITIB. Obwohl die Verwaltung letztendlich für die Errichtung dieses Denkmals als Ausnahme auf einem Friedhof votierte, so wurde doch in der Sitzung durch die Vertreterin der Friedhofsverwaltung deutlich, dass ein solches Vorhaben im Grunde nicht erwünscht sei, da offensichtlich Befürchtungen bestünden, dass es Konflikte mit muslimischen Verbänden gäbe.  Allerdings widersprach Herr Jung diesen Ausführungen, indem er deutlich machte, dass es an der Zeit sei, auch in Köln eine Möglichkeit des sichtbaren Gedenkens an den Völkermord zu schaffen, der historisch nicht zu bestreiten sei, und dass die armenische Gemeinde das legitime Recht habe, an dieses Geschehen zu erinnern und in würdiger Form der Toten gedenken zu können. Einzig der muslimische Vertreter des Integrationsrates widersprach diesem Vorhaben. Er argumentierte mit Gerichtsurteilen des europäischen Gerichtshofs, die - wie Berivan Aymaz richtigstellen konnte - nicht den Völkermord infrage gestellt haben, sondern nur, dass keine Person wegen der Leugnung des Völkermords bestraft werden dürfe.

Horst Thelen

Ausschuss vom 03.November 2015

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