„Die Affäre um die glücklicherweise gescheitere Installierung von SPD-Fraktionschef Martin Börschel zum hauptamtlichen Stadtwerke-Geschäftsführer Martin Börschel ist Anlass genug unsere PCGK-Regeln zur guten Führung öffentlicher Unternehmen kritisch zu überprüfen. Wir wollen klären, inwieweit sich die Regeln für Auswahlverfahren von Vorständen und Geschäftsführungen verbindlicher gestalten lassen und Sperrzeiten beim Wechsel aus dem Aufsichtsrat in die Geschäftsleitung uns umgekehrt rechtskonform einführen lassen.“, erklärte <link internal-link internal link in current>Brigitta von Bülow, stellvertretende Fraktionsvorsitzende, im Finanzausschuss.
„Die SPD stimmte gegen den Antrag, weil sie offenbar keine wirklichen Konsequenzen aus der Affäre ziehen möchte und das Thema vertagen wollte. Verwundert sind wir über die Ablehnung der Linke-Fraktion, die sich in der Rolle des scheinbar alleinigen Aufklärers gefällt, aber wenn es darauf ankommt, den Worten auch Taten folgen zu lassen, nicht mehr mitspielt.“, kritisiert von Bülow.
Die Überprüfung des PCGK soll nun in einem zweistufigen Verfahren erfolgen: Zuerst prüft ein Fachgremium mit externen Fachleuten, dann werden die Ergebnisse von Finanzausschuss und Rat beraten und über mögliche Optimierungen des Kodex entschieden.
„Unser Ziel ist es, für die erfolgreich arbeitenden Stadtwerke die Unternehmenstransparenz weiter zu verbessern und durch klare Regeln das Vertrauen in Entscheidungen der Aufsichtsgremien und der handelnden politischen Kräfte wieder zu gewinnen.“, so von Bülow abschließend.
Köln, 3. Juli 2018
verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer
<link https: ratsinformation.stadt-koeln.de>LINK: Beschlossener Antrag im Finanzausschuss am 02.07.2018
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