Gehölzpflegearbeiten sind mehr als eine Maßnahme zur Verkehrssicherung.
Auf Initiative der Landesregierung sollen seit Anfang 2014 verbindlich auch Aspekte wie Artenschutz, ökologische Funktionen von Straßenbegleitgrün und der Zeitpunkt der Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßen.NRW berücksichtigen werden. Die meisten Gehölzpflegearbeiten in Köln werden jedoch seitens der Stadt selbst oder von ihr beauftragten Unternehmen durchgeführt. Auch in anderen Grünflächen, wie Parkanlagen hat die Stadt eine hohe Verantwortung insbesondere auch als Vorbild für Privateigentümer.
02.03.16 –
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat
An die stellv. Vorsitzende des
Ausschusses Umwelt und Grün
Frau Katharina Welcker
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Anfrage gem. §4 der Go des Rates
Gehölzpflegearbeiten in Köln
Sehr geehrte Frau Welcker,
Sehr geehrte Frau Reker,
Gehölzpflegearbeiten sind mehr als eine Maßnahme zur Verkehrssicherung.
Auf Initiative der Landesregierung sollen seit Anfang 2014 verbindlich auch Aspekte wie Artenschutz, ökologische Funktionen von Straßenbegleitgrün und der Zeitpunkt der Maßnahmen durch den Landesbetrieb Straßen.NRW berücksichtigen werden. Die meisten Gehölzpflegearbeiten in Köln werden jedoch seitens der Stadt selbst oder von ihr beauftragten Unternehmen durchgeführt. Auch in anderen Grünflächen, wie Parkanlagen hat die Stadt eine hohe Verantwortung insbesondere auch als Vorbild für Privateigentümer.
Wir bitten die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
- Wurde im Gebiet der Unteren Landschaftsbehörde Köln vom Landesbetrieb Straßen.NRW, sowie der Stadt Köln der Pflegezeitraum 01.10.2015 bis 29.02.2016 eingehalten?
- Der Landesbetrieb veröffentlicht jährlich auf seiner Internetpräsenz die geplanten Gehölzpflegemaßnahmen. Siehe auch: <link https: www.strassen.nrw.de umwelt gehoelzpflege gehoelzpflege-2015-2016.html>www.strassen.nrw.de/umwelt/gehoelzpflege/gehoelzpflege-2015-2016.html
- Für die Pflegesaison 2015/2016 war u.a. das flächige „Auf-den-Stock-setzen“ an der A4 bei Köln vorgesehen.
Geschah dies auf Kölner Stadtgebiet und hat man sich bei den durchgeführten Arbeiten an die Vorgaben der Gehölzpflegehinweise gehalten? - Sind den Unteren Landschaftsbehörden Maßnahmen bekannt geworden, die seitens des Landesbetriebes oder der Stadt Köln als Verkehrssicherungs- oder Unterhaltungsmaßnahme ausgegeben wurden, die aber weit über das übliche Maß hinausgingen oder sogar als Rodung einzustufen sind?
Ist in besonders gelagerten Fällen die Eingriffsregelung zur Anwendung gekommen (Ersatzpflanzung)?
Gab es Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, Verbänden oder sonstigen Institutionen? Wenn ja, wie viele? - Werden seitens der Stadt die „Hinweise für die Gehölzpflege an Bundesfernstraßen- und Landesstraßen in NRW oder andere Maßgaben/Vorgaben “ auf ihren eigenen Grünflächen (also auch Parkanlagen) angewendet? Falls ja, welche Maßgaben? Die Frage gilt insbesondere für:
1. die Pflegezeitraum 01.10. bis 29.02.,
2. das Ziel der mehrschichtig aufgebauten Bestände mit stabilen Bäumen,
3. die Pflege der Gehölzbestände als selektive Pflege (Durchforstung),
4. das flächige (max. 50 m) auf den Stock setzen,
5. die Ausbildung und Anlage von möglichen Krautsäumen,
6. die Dokumentation des Gehölzbestands bzgl. Pflegetyp und Pflegeturnus und Entwicklungsziel,
7. die detaillierte Beschreibung der Pflegemaßnahmen (bei Eigenleistung und/oder Vergabe) mit einer positiv/negativ Markierung der Gehölze,
8. den Verbleib des gehäckselten Astholzes (haufenweise und nicht flächig)
9. Die Beteiligung der ULB .
Mit freundlichen Grüßen
gez. Niklas Kienitz gez. Jörg Frank
CDU-Fraktionsgeschäftsführer Grüne-Fraktionsgeschäftsführer