Fonds für Kinderbetreuungskosten

Dies soll nicht nur durch die Frauenquote, sondern auch durch weitere begleitende Maßnahmen erfolgen. Einer besonderen Betrachtung bedürfen dabei Eltern und Alleinerziehende. Auch dies betrifft insbesondere Frauen.BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Köln setzen sich zum Ziel, das kommunalpolitische Engagement von Eltern und Alleinerziehenden zu erleichtern und beschließt deshalb die folgenden Maßnahmen:1.Der Kreisverband richtet einen Fonds in Höhe von 1.000 € jährlich ein, um seine Gliederungen bei der Übernahme von Kinderbetreuungskosten zu unterstützen. Gliederungen können aus diesem Fonds einen Zuschuss zu den gemäß der Finanzordnungen von Landesverband und Kreisverband erstattungsfähigen Kinderbetreuungskosten beantragen. Der Kreisverband übernimmt im Rahmen des Fonds pro Person bis zu 50 Prozent der Kosten und maximal 300 Euro jährlich.Nach einem Jahr zieht der Kreisvorstand Bilanz und legt der Kreismitgliederversammlung eine neue Regelung für die nachfolgenden Haushaltsjahre vor.

2.Der Kreisvorstand wird beauftragt, sich auf Landesebene für eine Ausweitung der Erstattungsregeln einzusetzen, so dass auf Beschluss einer Gliederung auch die Betreuungskosten für Sitzungen, Veranstaltungen und Termine übernommen werden können, an denen ein Mitglied im Auftrag der jeweiligen Gliederung teilnimmt.

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2017 | Vielfalt & Feminismus | Soziales | Partei interne Strukturen