04.06.16 –
Sie sind wichtiger Bestandteil eines einzigartigen Grünzuges und Naherholungsgebietes nicht nur für die Bürgerinnen und Bürger Lindenthals und darüber hinaus, sondern auch ein elementares Exkursionsgebiet eines Waldkindergartens, von denen Köln eh zu wenige hat. Dieser Grüngürtel mit seinem charakteristischen Wechsel von Wald, Wasserflächen und freien "Volkswiesen" wurde nach einer Idee des ehemaligen Kölner Oberbürgermeisters Konrad Adenauer geplant und umgesetzt. Schon damals lagen Sportanlagen für die allgemeine Bevölkerung am heutigen Standort des Geißbockheims und am Fort VI. Seit 1980 steht der Grüngürtel seiner außerordentlichen, vor allem städtebaulichen Bedeutung als überaus facettenreicher "Landschaftspark" wegen unter Denkmalschutz. Mitten im Herzen unserer „Grünen Lunge“ soll nun das bisherige Gelände des 1. FC Köln um ein riesiges Leistungszentrum mit vier Gebäuden (eines davon mit den Maßen 92 m x 51,5 m) und drei Kunstrasenplätzen erweitert werden. Bislang sind nach unserer Auffassung in diesem Zusammenhang die Abwägung von öffentlichen und privaten Interessen sowie die Suche und Prüfung von Alternativstandorten weder ernsthaft noch nachvollziehbar und nicht ergebnisoffen erfolgt. Auch die Belange des Natur- und Denkmalschutzes wurden aus unserer Sicht noch nicht hinreichend berücksichtigt. Bei dem in Rede stehenden Projekt stehen öffentliche und private Interessen im Widerstreit. Wenn dabei öffentliches und privates Interesse nicht sorgfältig und verantwortlich gegeneinander abgewogen werden, öffnet das einer weiteren Bebauung des Grüngürtels und einer Vernichtung von wertvollen öffentlichen Grünflächen auch an anderen Stellen der Stadt Tür und Tor. Jeder Präzedenzfall muss demnach vermieden werden. Wegen oben aufgeführter Gründe spricht sich der KV Köln gegen die Bebauung der Gleueler Wiesen durch den 1. FC Köln aus. Wir halten es für inakzeptabel, dass einem privaten Wirtschaftsunternehmen leichtfertig und zu fragwürdigen Konditionen überaus wertvolles, in dieser Stadt nicht mehr beliebig verfügbares Allgemeingut überlassen wird. Wir fordern: eine neue ernsthafte, ergebnisoffene Suche nach Standortalternativen, die Berücksichtigung der Vorgaben des Planungsrechtes, des Landschafts- bzw. Naturschutzes sowie des Denkmalschutzes und deren nachvollziehbare Abwägung als öffentliche Interessen mit dem privaten Interesse des Projektträgers.
Kategorie
Beschlüsse | 2016 | Beschlusskategorien | Klima & Umwelt | Planen, Bauen, Wohnen