16.03.11 –
Der 20. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster hat am 15.3.2011 abschließend mit zwei Urteilen entschieden (Aktenzeichen: 20 A 2147/09 und 20 A 2148/09). Der Planfeststellungsbeschluss ist rechtswidrig und aufgehoben. Eine Fortsetzung des Ausbaus ist nicht möglich. Eine Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen. Im Übrigen bestätigt das OVG das bereits ergangene Verwaltungsgerichtsurteil in der Hauptsache.
„Das ist ein großer Erfolg für alle Ausbaugegner. Allerdings ist durch das Urteil auch präzise geklärt, welche rechtlichen Bedingungen erfüllt werden müssen, um neues Planungsrecht für den Hafenausbau zu erlangen. Der Hafenausbau ist damit keineswegs vom Tisch. Vielmehr würde die SPD/CDU-Ratsmehrheit die Verwaltung und die HGK AG auf Basis der vom OVG dargelegten rechtlichen Hinweise umgehend ermächtigen, neue planrechtliche Verfahren zu starten. Durch den Ratsbeschluss vom 1.3. zur Durchführung einer Einwohnerbefragung ist dies gestoppt“, erklärt Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer der GRÜNEN im Rat.
„Mit der vom Kölner Rat mit der Mehrheit von SPD, GRÜNE und LINKE beschlossenen Einwohnerbefragung über den umstrittenen Hafenausbau besteht nun die große Chance, den seit über 23 Jahren bestehenden heftigen Konflikt zu entscheiden. Da SPD und OB Roters als Ausbaubefürworter im Rat eine freiwillige Selbstbindung an das Befragungsergebnis eingegangen sind, würde im Falle des Erfolgs der Ausbaugegner das Projekt endgültig beerdigt.“, so Frank abschließend.
Anlage: <link file:14856>Pressemitteilung des OVG.
Köln, 15. März 2011
verantwortlich: Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer
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