Stadthaushalt 2016/2017: Erhöhung der Mittel für die Bezirksvertretungen

Der am 30.06.2016 vom Rat beschlossene Doppelhaushalt ist für die Bezirksvertretungen von Vorteil. Das „Sansibar-Bündnis“ (CDU/GRÜNE + FDP + Deine Freunde) möchte die Arbeit der Bezirksvertretungen stärken. Für die Stadtbezirke und ihre Bezirksvertretungen sind folgende Beschlüsse relevant, die das neue Haushaltsbündnis einbrachte und mit Mehrheit gegen SPD, Linke, AfD und ProKoeln durchsetzte

11.07.16 –

Der am 30.06.2016 vom Rat beschlossene Doppelhaushalt ist für die Bezirksvertretungen von Vorteil. Das  „Sansibar-Bündnis“ (CDU/GRÜNE + FDP + Deine Freunde) möchte die Arbeit der Bezirksvertretungen stärken. Für die Stadtbezirke und ihre Bezirksvertretungen sind folgende Beschlüsse relevant, die das neue Haushaltsbündnis einbrachte und mit Mehrheit gegen SPD, Linke, AfD und ProKoeln durchsetzte:

Die Mittelzuweisung für den Sachaufwand an  die Mitglieder der Bezirksvertretungen, sofern diese einer Fraktion angehören, wird von 16 auf 50 Euro pro Monat erhöht. Die rechtliche Basis dafür ist der Ratsbeschluss vom 15.03.2005 (0341/005). Im Teilplan 0101 wurden dafür die Aufwendungen in 2016 um 30 T€ und in 2017 um 60 T€ erhöht.

Die Erhöhung der bezirksorientierten Mittel, nämlich des Sockelbetrags ab 2017 je Stadtbezirk auf 30.000 € (bisher 15.320 €) sowie die Erhöhung des Kopfbetrags je Einwohner in 2016 von 0,35 auf 0,50 € (+ 0,15 €) und in 2017 von 0,50 € auf 0,65 €; sowie ab 2017 des Sockelbetrags um 15 T€ . Dies wurde im Hpl-Ergebnisplan für 2016 durch eine Gesamterhöhung um  157 T€ und für 2017 um 446 T€  entsprechend berücksichtigt. Seit Jahren sind diese Mittel „eingefroren“. Damit soll auch das konkrete Engagement  der Bezirksvertretungen gewürdigt werden. Trotz sehr angespannter Haushaltslage werden so ihre Handlungsmöglichkeiten – wenn auch zugegeben in einem bescheidenen Rahmen - verbessert. 

Aus den Erträgen der Kulturförderabgabe wird das Stadtklima- und Stadtverschönerungsprogramm auch in 2016 und 2017 fortgeführt. Im Haushaltsbegleitbeschluss heißt es dazu: „Die Verwendungskriterien werden präziser gefasst und sind die Grundlage für das Vergabeverfahren ab dem Haushaltsjahr 2016.“ In 2016 stehen je Bezirk 50T€ und in 2017 je Bezirk 100 T€ zur Verfügung.

Das Bürgerhaushaltsverfahren wird 2016 fortgeführt und startet im September.

Die Bürger*innen können für ihren jeweiligen Stadtbezirk Vorschläge für konkrete Maßnahmen über die Online-Beteiligung machen. Die Verwaltung erstellt eine Auswertung der am meisten unterstützen Vorschläge und legt sie der jeweiligen Bezirksvertretung zur Entscheidung vor. Jeder Bezirksvertretung stehen für Bürgerhaushaltsvorschläge jeweils 100.000 Euro zur Verfügung.

Im 1. Quartal 2017 wird das Bürgerhaushaltsverfahren vom Finanzausschuss evaluiert. Basis dafür sind der erst kürzlich vorlegte Evaluationsbericht (, eine noch zu erstellende Beteiligungsstatistik 2008 bis 2016 und die Erfahrungen mit dem Verfahren in 2016. Nach Auswertung und Debatte entscheidet der Finanzausschuss über die Fortführung des Bürgerhaushalts. Diesem Vorschlag des „Sansibar-Bündnisses“ schlossen sich im Finanzausschuss am 23.6. auch SPD und Linke an.

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