27.06.24 –
In der heutigen Ratssitzung wurde in einer Aktuellen Stunde über die Einführung von Tempo 30 auf der Luxemburger Straße diskutiert. Die Stadtverwaltung plant auf zwei Abschnitten Tempo 30 einzuführen, um Anwohnende vor der hohen Lärmbelastung zu schützen. Mehrere Anwohnende haben bereits wegen der Lautstärke geklagt und es ist abzusehen, dass die Stadt vor Gericht verlieren würde. Um dem zuvorzukommen und die Gesundheit der Menschen schnell zu schützen, hat die Stadtverwaltung pragmatisch gehandelt und angeordnet, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf der Luxemburger Straße zu reduzieren.
Die Bezirksregierung Köln kommt nun zu einer anderen Rechtsauffassung als die Stadtverwaltung. Demnach müssten zunächst aufwendige und teure Lärmgutachten durchgeführt werden, ehe geringere Höchstgeschwindigkeiten angeordnet werden könnten. Ob die geforderten Lärmgutachten zwingende Voraussetzung für die Anordnung von Tempo 30 sind, ist rechtlich umstritten.
Zur Mitteilung:https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=996363&type=do
Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kölner Rat, erklärte: „Die Luxemburger Straße ist laut. So laut, dass Anwohnende ihren Gesundheitsschutz einklagen. Mehrere vergleichbare Gerichtsverfahren hat die Stadt in der Vergangenheit verloren. Da liegt es nahe, dass die Verwaltung nicht weiter abwartet, sondern pragmatisch handelt und die Gesundheit der Bevölkerung so schnell wie möglich schützt. Nun scheitert das Vorhaben an der Bezirksregierung und die Anwohnenden müssen weiter ihr Recht einklagen. Viel leichter wäre es, wenn endlich die Straßenverkehrsordnung so geändert würde, dass Kommunen freier über Tempo 30 entscheiden könnten.“
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