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Änderungsantrag. Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Kölner Rat

An die Vorsitzende
des Stadtentwicklungsausschusses Frau Birgit Gordes

Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker

Änderungsantrag zu TOP 10.2  Aufstellung eines B-Plans, 2026/2015
Arbeitstitel: Erweiterung des RheinEnergieSportparks in Köln-Sülz

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin,

die Antragsteller möchten Sie bitten, folgenden Änderungs- und Zusatzantrag in die Tagesordnung des Stadtentwicklungsausschusses am 03.12.2015 aufzunehmen:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, folgende Maßgaben in den jeweiligen weiteren Verfahrensschritten des planerischen Verfahrens zu berücksichtigen und umzusetzen:

1. Ausgleichsmaßnahmen sind für alle Flächen, die zur Erweiterung des Trainingsgeländes vorgesehen sind, zu 100% vornehmlich im Stadtbezirk Lindenthal umzusetzen.

2. Die für die neuen Sportplätze 7, 8, und 9 geplanten Einzäunungen dürfen die bestehenden Wegebeziehungen durch den Grüngürtel nicht zerschneiden und sind auf das unbedingt Notwendige zu beschränken. Die Einzäunung ist transparent zu gestalten, d.h. Werbung oder Plakate sind an diesen Zäunen nicht zulässig.

3. Es wird mit der Vorhabenträgerin geprüft, inwieweit es sinnvoll und machbar ist, die Sportplätze 9 und 8 als Rasenplätze entwickeln.

4. Die geplanten Gebäude für Infrastruktur und das Leistungszentrum sind für den Ort angemessen zu gestalten. Sie sollen eine hohe Qualität aufweisen. Zur Sicherung dieser gestalterischen Qualität soll die Vorhabenträgerin eine kleine Mehrfachbeauftragung (mind. zwei Architekten werden von der Fachverwaltung vorgeschlagen) einleiten.

5. Es wird ein Parkraumkonzept für den Gesamtbereich – somit auch für außerhalb des Geltungsbereiches des B-Plans befindliche Flächen erstellt. Dieses Konzept ist dem Verkehrs- und Stadtentwicklungsausschuss vorzulegen. Es ist zusammen mit den Maßnahmen des genehmigten B-Plans umzusetzen.

6. Unter der Maßgabe keiner zusätzlichen Versiegelung und in Abstimmung mit der Landschaftsbehörde ist der Bau einer Tiefgarage unter dem geplanten Leistungszentrum im Rahmen des B-Plan-Verfahrens zu untersuchen.

7. Die Beleuchtungsmasten für die Sportfelder sollen so beschaffen sein, dass sie unterhalb der Baumwipfel enden, sofern dies das Sportangebot nicht einschränkt.

Begründung:

Erfolgt mündlich


Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke                           gez. Niklas Kienitz
SPD-Fraktionsgeschäftsführerin                  CDU-Fraktionsgeschäftsführer

gez. Jörg Frank
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

 

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