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Antrag im Schulausschuss: Resolution zur Kürzung der Regelschullehrer-Zuschläge durch das Land

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/die Grünen im Kölner Rat

An die
Vorsitzende des Ausschusses
für Schule und Weiterbildung
Frau Gisela Manderla

Herrn
Oberbürgermeister Fritz Schramma

06.03.2009

Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Resolution zur Kürzung der Regelschullehrer-Zuschläge durch das Land

Sehr geehrte Frau Manderla,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 09. März 2009 zu setzen:

Resolution:
Der Schulausschuss der Stadt Köln fordert die Landesregierung NRW auf, die Kürzungen der Regelschullehrer-Zuschläge für Förderschüler/-schülerinnen zurückzunehmen.

Vor allem die beiden Kölner Gesamtschulen Holweide und Rodenkirchen haben in der Vergangenheit ein erfolgreiches Fördersystem des gemeinsamen Unterrichts behinderter und nichtbehinderter Kinder entwickelt und damit einen wichtigen Beitrag zur Integration geleistet. Wir fordern die Landesregierung auf, den allgemein bildenden Schulen die Personalressourcen zur Verfügung zu stellen, die die bisherige erfolgreiche Arbeit ermöglicht haben sowie bei der notwendigen Ausweitung der sonderpädagogischen Förderung für eine ausreichende und bedarfsgerechte Personalausstattung zu sorgen.

Begründung:
Mit Sorge nimmt der Rat der Stadt Köln die Stellenkürzungen des Landes an den Schulen zur Kenntnis, an denen behinderte wie nichtbehinderte Schülerinnen und Schüler gemeinsam unterrichtet werden.
Die Landesregierung bekennt sich zwar zum Ausbau des gemeinsamen Unterrichts, stellt jedoch für die Ausweitung keine zusätzlichen finanziellen Mittel zur Verfügung. Das führt in der Praxis zu Kürzungen von Lehrerstellen, insbesondere an den Ge-samtschulen.

Ein solches Vorgehen gefährdet nicht nur die Unterrichtsqualität an den betroffenen Schulen, es konterkariert auch das Bestreben des Schulträgers Stadt Köln, der die baulichen Voraussetzungen für den gemeinsamen Unterricht zur Verfügung stellt. Im August 2007 hatte der Rat auf rot-grüne Initiative hin die Verwaltung aufgefordert, die Plätze im gemeinsamen Unterricht bis 2010 zu verdoppeln.

Nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die UN-Resolution über die Rechte von Menschen mit Behinderungen seit 01.01.2009 auch für Deutschland verbindlich er-klärt wurde, gewinnt der Wille zu einem integrativen Schul- und Bildungssystem erheblich an Bedeutung. Die Konvention fordert, dass Menschen mit Behinderung ein Recht auf einen gleichberechtigten Zugang zu Unterricht und Betreuung in allen Schul- und Betreuungsformen haben („inklusiver Unterricht“).


Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Michael Zimmermann         gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer  GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
 

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