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Endlich: Satzung zum Bürgerbegehren

Mängel der Gemeindeordnung werden in Köln abgemildert

Der Ratsbeschluss vom 18.12. stärkt die direkte Teilhabe aller Bürger und Bürgerinnen an politischen Entscheidungen. Dafür sorgte vor allem ein gemeinsamer Antrag der vier größten Fraktionen.
Zentraler Punkt der Stärkung ist die Beteiligung der Antrag stellenden Personen an der Ratsdebatte zur Frage der Zulässigkeit des Begehrens. Schließlich sind in Köln bisher alle Bürgerbegehren für unzulässig erklärt worden!
Weiter präzisiert der Satzungsbeschluss die Vorschriften zu Abstimmungen bei Bürgerentscheiden so bürgerfreundlich wie möglich. Und nicht zuletzt wird die Stadt Köln die Informationen zu Bürgerbegehren und -entscheiden deutlich verbessern.

<link internal-link>Horst Thelen, Ratsmitglied der GRÜNEN und Vorsitzender des Beschwerdeausschusses, erklärt: „Leider konnten wir GRÜNE nicht durchsetzen, dass die Unterschriftenlisten zu einem Bürgerbegehren in Rathäusern ausliegen sollen. Hierdurch wäre deutlich geworden, welche Bedeutung ein solch direktdemokratischer Akt hat.
Eine Zukunftsaufgabe wird es bleiben, die vom Landtag beschlossene Gemeindeordnung dahingehend zu ändern, dass der Katalog der zulässigen Bürgerbegehren etwa um B-Planungen erweitert wird; eine Selbstverständlichkeit etwa in Bayern! Auch das Zustimmungsquorum von 20% muss für große Städte gesenkt werden, scheitern doch fast 90% der Bürgerbegehren in Städten mit über 500 000 Einwohnern an dieser Hürde.
Die Mehrheit im Land muss nun zeigen, wie ernst sie es meint mit Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie.“


Bei Nachfragen:
Horst Thelen

V.i.S.d.P. : Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer

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