In Zukunft können Kommunen in NRW selber Schulstraßen einrichten und die Durchfahrt für bestimmte Zeiten sperren. Das berichtet der Kölner Stadt-Anzeiger mit Bezug auf das Landesverkehrsministerium. Demnach schafft ein entsprechender Erlass vom 26. Januar 2024 eine rechtssichere Grundlage, auf deren Basis Kommunen präventiv Schulstraßen einrichten können, ohne vorher eine konkrete Gefahrenlage nachweisen zu müssen. Dabei kann eine Schulstraße sogar für bestimmte Uhrzeiten für die Durchfahrt komplett gesperrt werden. Auch das Aufstellen von Schranken oder Baken ist laut Ministerium möglich. Damit ist auch die Verstetigung von Schulstraßen möglich, die als Pilotprojekt vor vier Kölner Schulen eingerichtet wurden. Dabei handelte es sich um eine Grüne Initiative in den zuständigen Bezirksvertretungen.
Lars Wahlen, Verkehrspolitischer Sprecher der Grünen im Kölner Rat, sagt dazu: „Die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen vor Schulen steht für uns an erster Stelle. Die Einrichtung von Schulstraßen ist dafür ein geeignetes und bewährtes Mittel. Das zeigen auch die bisherigen Erfahrungen mit den vier Pilotprojekten hier in Köln. Wir Grüne im Kölner Rat freuen uns, dass das Land NRW nun die rechtliche Grundlage für eine Verstetigung der Schulstraßen gelegt hat. Das Gleichsetzen von tonnenschweren Autos mit Lastenrädern – wie von manchen nun getan – ist absurd und realitätsfremd.“
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