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SPD/GRÜNER Dringlichkeitsantrag: Hpl 2010/2011 - Haushaltskonsolidierung

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

 

An den Vorsitzenden des Finanzausschusses
Herrn Martin Börschel

Herrn Oberbürgermeister
Jürgen Roters

Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Hpl 2010/2011 - Haushaltskonsolidierung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Finanzausschusses am 14. Juni 2010 aufzunehmen:

Beschluss:

I. Der Haushaltsplanentwurf 2010/2011 stellt Rat und Verwaltung angesichts enormer Fehlbeträge vor außerordentliche Anstrengungen und Entscheidungen, um die eigenständige Handlungsfähigkeit aufrecht erhalten zu können und ein „Nothaushaltsregime“ zu vermeiden.

  1. Der Finanzausschuss begrüßt das Bestreben der Verwaltung, den Eintritt eines förmlichen Haushaltssicherungsverfahrens zu vermeiden.
  2. Der Finanzausschuss unterstützt die Absicht des Stadtkämmerers zur Konsolidierung des Haushalts der Stadt Köln – in Zusammenarbeit mit den Fachdezernaten – bis zum Ende der Sommerpause 2010 ein stadteigenes Sparkonzept zu erarbeiten, mit dem Ziel, für Köln aus eigenen Kräften mittelfristig den Haushaltsausgleich zu erreichen und damit die eigene Handlungsfähigkeit Kölns zu sichern.

II. Der Finanzausschuss erwartet, dass sich die Verwaltung von folgenden Zielsetzungen bei der Erstellung eines Konsolidierungskonzepts leiten lässt:

  • Ziel ist ein Sparpaket mit Augenmaß. Angesichts der außerordentlichen finanziellen Schwierigkeiten wird jeder Bereich seinen Beitrag leisten müssen. Die Konsolidierungsbeiträge müssen jedoch im Einzelnen ausgewogen, sozialverträglich und umsetzbar bleiben und dürfen für die Stadt essentielle Leistungsstrukturen nicht auf breiter Front zerstören.
  • Oberste Priorität hat gerade in finanziell schwierigen Zeiten der Erhalt des sozialen Friedens durch soziale Balance. Ein weiteres Auseinanderdriften der Stadtteile gilt es zu verhindern. Köln braucht weiterhin gleiche Lebensverhältnisse und Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt von Kindesbeinen an.
  • Aus Fehlern der Vergangenheit lernen: Alle Konsolidierungsvorschläge müssen in der Folge nachhaltig sein und dürfen nicht in den Folgejahren und für nachfolgende Generationen zu erhöhten Aufwendungen, z.B. Instandsetzungsbedarfen, führen.

III. Der Finanzausschuss bittet die Verwaltung, folgende Fakten und Bewertungshilfen für die weitere politische Haushaltsberatung zur Verfügung zu stellen:

  1. Pflichtige und freiwillige Aufgaben sollen in allen Produktbereichen auf den Prüfstand gestellt werden. Für alle Produktbereiche sind Vorschläge für Prioritätensetzungen darzustellen; die Prüfung soll beinhalten, die Pauschalkürzungen von 7,5% bzw. 12,5% punktuell und aufgabenorientiert abzudämpfen. Ebenfalls ist darzustellen, wie dadurch entstehende Mehrausgaben durch anderweitige Einsparungen bzw. Mehreinnahmen kompensiert werden können.
  2. Im Handlungsfeld „Kultur“ sollen Zuschüsse – für 2009 (Ist) sowie  2010/2011(geplant) - aus dem städtischen Haushalt, anderen öffentlichen Zuschuss-gebern sowie von weiteren Dritten für die städtische Einrichtungen und nicht-städtische Träger kultureller Angebote über alle Sparten in einer Übersicht dargestellt werden.
  3. In den Handlungsfeldern, in denen kommunale Aufgaben von Dritten wahrgenommen werden, ist zu prüfen, wie durch die Einführung von Contractmanagement und Zuschusscontrolling einerseits Planungssicherheit für die dort tätigen Träger und andererseits Transparenz für den Rat geschaffen werden kann.
  4. Die städtischen Investitionsvorhaben (ab 100 T€) im Zeitraum 2010 bis 2014 sollen einschließlich haushaltswirksamer Folgekosten in einer Übersicht dargestellt werden.
  5. Alle Gebühren und ihre Kostendeckungsgrade für städtische Leistungen sind in einer Übersicht darzustellen und die Verbesserung des jeweiligen Kostendeckungsgrads zu prüfen.
  6. Alle Betriebskostenzuschüsse für städtische und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen sind dahingehend zu überprüfen, wie eine Reduzierung durch Effizienzsteigerungen bzw. Anhebung der Entgelte erreicht werden kann.
  7. Bürgerbeteilung: Der Rat hat am 23.03.2010 beschlossen, die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bürgerhaushalts fortzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die Lenkungsgruppe einzuberufen, um dort Vorschläge für ein Bürgerhaushaltsverfahren unter den veränderten Bedingungen für den Zeitraum 2010 bis 2014 zu beraten. Der Fokus der zukünftigen Beteiligung soll darauf liegen, die Bürger/innen aufzufordern, Anregungen für Einsparungen, optimiertes Verwaltungshandeln und Mehreinnahmen einzureichen sowie zu von der Verwaltung vorliegenden Maßnahmen Beurteilungen abzugeben. Die Verwaltung soll prüfen, wie mit der bereits vorhandenen Kommunikationsplattform ein Beteiligungsverfahren kurzfristig gestartet werden kann.

Begründung:

Die Kölner Haushaltslage ist deutlich dramatischer als 2003, als der Rat zuletzt ein Haus-haltssicherungskonzept beschlossen hat.
Nun strebt die Verwaltung ein mit dem Doppelhaushalt verbundenes Konsolidierungskonzept an, dass die Aufstellung eines nach § 76 GO NRW gesetzlich fixiertes Haushaltssicherungskonzept vermeiden soll. Dieses Vorgehen begrüßen die Antragsteller, weil es das eigenständige Handeln von Rat und Verwaltung in den nächsten Jahren sicherstellen soll.

Die Antragsteller verfolgen das Ziel, in dieser Wahlperiode einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen. Daher sind Konsolidierungsmaßnahmen unerlässlich. Diese müssen aber sowohl die Ausgaben- als auch die Einnahmenseite im Blick haben.

Die Antragsteller befürworten die Aufgabenüberprüfung in allen Produktbereichen. Allerdings sollen Konsolidierungen nach Prioritäten erfolgen und der Grundsatz der Nachhaltigkeit beachtet werden. Um das soziale und wirtschaftliche Leben in Köln nicht dauerhaft mit nachteiligen Folgewirkungen zu schädigen, sollen insbesondere in den Handlungsfeldern Bekämpfung der Erwerbslosigkeit, Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche, Kulturangebote, kommunales soziales Netz und bei Substanz erhaltenden Maßnahmen (Infrastruktur, Umwelt) Prioritäten gesetzt werden. Dabei ist auch das Subsidiaritätsprinzip zu beachten.  

Der Rat hat am 23.03.2010 beschlossen, die Bürgerbeteiligung im Rahmen des Bürgerhaushalts fortzuführen. Angesichts des erheblichen Konsolidierungsvolumens ist nicht nur eine transparente und kontinuierliche Information über die zukünftigen Maßnahmen für die Bürgerschaft unbedingt notwendig, sondern auch ein Bürgerbeteiligung für die Haushaltsjahre 2010/2011 und folgende.
Die für den zurückgezogenen Entwurf 2010 eingereichten und über ein Ranking gewichteten Vorschläge sollen zusammen mit den Verwaltungsstellungnahmen dokumentiert werden. 
 
Mit freundlichen Grüßen

gez. Michael Zimmermann               gez. Jörg Frank 
SPD-Fraktionsgeschäftsführer         GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer 

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