Beschlüsse aus dem Jahr 2020

Einsetzung einer Wahlkampfkommission der Kölner GRÜNEN zur Kommunalwahl im Zeitraum April-September 2020

Aufgaben und Arbeitsweise

  1. Die WKK realisiert Inhalte und Beschlüsse der KMV, der Delegiertenratssitzungen und der Kreisvorstandssitzungen und bereitet inhaltliche und finanzielle Vorschläge für diese vor.
  2. Die WKK entscheidet im unter 1. genannten Rahmen über die Stoßrichtung und lokale Umsetzung der Wahlkampagne und der Wahlkampfmaterialien sowie über die „Belegung" von Grünen und nicht-Grünen Wahlkampfterminen. Kreisvorstand, Delegiertenrat und Kreismitgliederversammlung haben Vetorecht.
  3. Es wird ein Protokoll durch die Kreisgeschäftsstelle erstellt und den Mitgliedern der WKK sowie den Ortsverbandsvorständen, den Arbeitskreissprecher*innen, der Runde der Bezirksvertreter*innen und dem Ratsfraktionsvorstand zur Verfügung gestellt. Die Mitglieder der WKK tragen die Ergebnisse in ihre Gremien. Sie nehmen Anregungen aus der Partei auf und bringen sie in die WKK ein.
  4. Die Moderation übernimmt der Kreisvorstand.
  5. Die Sitzungen der WKK sind mitgliederöffentlich.

Personelle Zusammensetzung

Der WKK gehören mit Stimmrecht – sofern nichts anderes bestimmt ist– an:

  • Drei Mitglieder des Kreisvorstands, darunter die/der Kassierer*in,
  • ein*e Vertreter*in der Grünen Jugend Köln,
  • drei durch den Delegiertenrat gewählte*n Vertreter*innen der Ortsverbandsvorstände,
  • ein*e durch den Delegiertenrat gewählte*n Vertreter*in der Parteiarbeitskreise,
  • eine*n Vertreter*in der Grünen Alten,
  • eine*n durch die Bezirksvertretungsrunde gewählte*n Vertreter*in der Bezirksvertretungsmitglieder,
  • die auf den Plätzen 1 und 2 gewählten Kandidat*innen der Reserveliste für den Rat der Stadt Köln (sollte unter diesen beiden Personen kein Mitglied der aktuellen Ratsfraktion sein, endsendet diese eine*n zusätzliche*n Delegierte*n),
  • ein*e Vertreter*in der Kandidat*innen für die Grün-Offene Liste für den Integrationsrat der Stadt Köln,
  • der/die Wahlkampfmanager*in und der/die Kreisgeschäftsführer*in (ohne Stimmrecht),

Kommt es zu personellen Doppelungen, so hat die betreffende Person nur einfaches Stimmrecht. Persönliche Stellvertreter*innen sind ausschließlich für die WKK-Mitglieder des Kreisvorstands vorgesehen.

Kategorie

Beschlüsse | Partei interne Strukturen | 2020