Die Bewerbung der Rhein-Ruhr-Region um Olympische und Paralympische Spiele wirft viele Fragen auf. Auf dieser Seite bündeln wir auf Grundlage unseres KMV-Beschlusses vom 26. Januar 2026 daher alle zentralen Informationen zur Bewerbung, die uns vorliegen und ordnen Chancen und Risiken ein, damit die Kölner*innen beim Ratbürger*innen-Entscheid eine fundierte Entscheidung für oder gegen die Spiele treffen können.
Die Rhein-Ruhr-Region bewirbt sich beim Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) um eine Austragung der Olympischen und Paralympischen Spiele. Dabei geht es um eine mögliche Austragung der Spiele in den Jahren 2036, 2040 oder 2044. Beim DOSB bewerben sich außerdem noch die Städte Berlin, Hamburg und München. Am 26. September 2026 entscheidet der DOSB, welche der vier Bewerbungen ausgewählt wird, um in den internationalen Wettbewerb beim IOC zu gehen. Es geht also zunächst um die Auswahl im innerdeutschen Wettbewerb.
Köln spielt dabei eine besondere Rolle: Im Dezember 2025 hat die Landesregierung bekannt gegeben, mit Köln als Leading City das bestehende Konzept anzupassen. Inzwischen hat sich auch der Name der Bewerbung entsprechend zu „KölnRheinRuhr“ entwickelt.
Am 19. April entscheiden die Bürger*innen in allen 17 teilnehmenden Kommunen per Briefwahl, ob sich ihre Stadt an der gemeinsamen Bewerbung der Region um die Olympischen und Paralympischen Spiele beteiligen soll. Dabei ist eine Ja/Nein-Antwort erforderlich. In Köln beträgt das Quorum (=Anzahl an Stimmen, damit die Abstimmung gültig ist) 10%, damit der Entscheid gültig ist. Das Ergebnis des Entscheids ist verbindlich und hat die Gültigkeit eines Ratsbeschlusses.
Die Kosten des Bürger*innen-Entscheids betragen für Köln etwa 2,49 Millionen Euro, wobei das Land NRW 85% der Kosten übernimmt. Die Stadt Köln rechnet daher mit einer Haushaltsbelastung von 373.000 Euro.
Alle Infos rund um den Ratsbürger*innen-Entscheid gibt es hier auf der Seite der Stadt Köln.
In Köln sollen in insgesamt sieben bestehenden Sportstätten olympische und paralympische Wettbewerbe ausgetragen werden. Zusätzlich soll im Kölner Norden ein temporäres Leichtathletikstadion entstehen. Dieses soll nach den Spielen zum Teil rückgebaut und zum Teil im Rahmen des Stadtentwicklungsprojekts Kreuzfeld zu Wohn- und Gewerbeeinheiten umfunktioniert werden. Außerdem soll das Messegelände als Medienzentrum fungieren. In Kreuzfeld ist neben dem Leichtathletikstadion außerdem das Olympische und Paralympische Dorf für mehr als 90 Prozent der Sportler*innen geplant.
keine Neubauten von Sportstätten
temporäre Errichtung des Leichtathletikstadions mit Nachnutzungskonzept (Teilrückbau und Eingliederung in Zentrum des Stadtteils Kreuzfeld mit Wohnungen und Gewerbe)
Anwendung der Nachhaltigkeitsstandards des IOC, welche durch unabhängige Gremien begleitet und evaluiert werden
durch Planung von 22 der 23 paralympischen Disziplinen in den gleichen Sportstätten wie die olympischen Disziplinen entsteht ein klarer Fokus auf barrierefreie Infrastruktur in den Sportstätten
Paralympische Spiele bieten Anlass, Barrierefreiheit in ÖPNV, Gebäuden und öffentlichem Raum deutlich zu verbessern
Deckung des Durchführungsbudgets über die Einnahmen durch TV-Rechte, Werbung und IOC-Zuschüsse
Kommunen müssen „nur noch“ für Sicherheit und medizinische Versorgung aufkommen
möglicher Imageboost für die ausrichtende Stadt bzw. Region nach erfolgreicher Ausrichtung, was auch wirtschaftliche Effekte nach sich ziehen könnte.
potenzielle Mehreinnahmen für Hotellerie, Gastronomie und Kultur
Sichtbarkeit für Randsportarten
potenzieller Mitgliederzuwachs in Breitensportvereinen nach den Spielen
/
Chance, Olympische und Paralympische Spiele in ein demokratisches Land zu holen und zu zeigen, wie eine gute Durchführung aussehen kann
Chance für regionale Zusammenarbeit und Vernetzung zwischen den ausrichtenden Städten
Spiele in Köln sind eine einmalige Gelegenheit, die Stimmung, die solche Spiele mit sich bringen, live zu erleben
Lanxess Arena:
Olympische Wettkämpfe: Gerätturnen, Rhythmische Sportgymnastik und Trampolinturnen
Paralympische Wettkämpfe: Sitzvolleyball, Rollstuhl-Basketball und Rollstuhl-Rugby
Rheinenergie-Stadion:
Olympische Wettkämpfe: Fußball, Rugby
Paralympische Wettkämpfe: /
Jahnwiese/Sportpark Müngersdorf und Poller Wiesen:
Olympische Wettkämpfe: Bogenschießen
Paralympische Wettkämpfe: Para-Bogenschießen
Sportpark Müngersdorf:
Olympische Wettkämpfe: Tennis
Paralympische Wettkämpfe: Rollstuhltennis
Albert-Richter-Velodrom:
Olympische Wettkämpfe: Bahnrad
Paralympische Wettkämpfe: Para-Bahnrad
Strecke „Rund um Köln“:
Olympische Wettkämpfe: Straßenradrennen
Paralympische Wettkämpfe: Para-Straßenradrennen
Fühlinger See:
Olympische Wettkämpfe: Marathonschwimmen
Paralympische Wettkämpfe: /
Temporäres Olympiastadion:
Olympische Wettkämpfe: Leichtathletik
Paralympische Wettkämpfe: Para-Leichtathletik
Genau kann das zu diesem Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Hierzu bedarf es noch konkreterer Planungen und transparenter Kommunikation seitens der Landesregierung. Zu unterscheiden ist das Planungs- und das Durchführungsbudget.
Für das Planungsbudget gibt es aktuell noch wenig verlässliche Auskünfte. Wie viel Geld beispielsweise in benötigte Infrastrukturmaßnahmen gesteckt werden soll, ist unklar.
Für das Durchführungsbudget gibt es mehr Infos. Laut des Bewerbungskonzepts sollen die Kosten für die Durchführung der Spiele vollständig über Einnahmen aus TV-Rechten, Werbung und IOC-Zuschüssen gedeckt werden. Köln müsste öffentliche Gelder jedoch für Sicherheit und medizinische Versorgung nutzen. Dass diese Kosten unvorhersehbar sind, ist spätestens seit dem immensen Kostenanstieg für das Sicherheitskonzept der EM in Köln deutlich geworden.
Neben Köln sind 16 weitere Städte beteiligt: Aachen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Herten, Krefeld, Leverkusen, Mönchengladbach, Monheim, Oberhausen, Pulheim, Recklinghausen und Wuppertal.
Der Stadtrat kann beschließen, dass eine Angelegenheit, die normalerweise in der Entscheidungsbefugnis des Rates liegt, in Form eines Entscheids zurück an die Bürger*innen gegeben wird. Die Bürger*innen entscheiden dann über die entsprechende Angelegenheit. Das Ergebnis ist für den Rat bindend und gleichwertig zu einem regulären Ratsbeschluss zu betrachten.
Stimmberechtigt sind alle, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates.
mindestens 16 Jahre alt
mindestens seit dem 3. April 2026 mit dem Hauptwohnsitz in Köln gemeldet oder gewöhnlicher Aufenthalt in Köln und keine Wohnung außerhalb der Stadt
nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen.
In Köln sind damit über 800.000 Menschen beim Entscheid wahlberechtigt.
Wenn sich eine Mehrheit der Menschen in den befragten Kommunen gegen die Bewerbung entscheidet, würde die Kommune nicht länger Teil der Bewerbung sein. Welche Auswirkung ein negativer Entscheid in Köln für das Gesamtkonzept hätte ist fraglich. Durch die Menge der Disziplinen sowie der Planungen zum Leichtathletikstadion und des Olympischen und Paralympischen Dorfs einerseits sowie der Zentralisierung Kölns als Leading City – besonders abgebildet im Namen „KölnRheinRuhr“ – hätte ein Ausscheiden Kölns vermutlich erhebliche Konsequenzen für den Erfolg des Gesamtkonzepts.
Diese Frage ist mit am schwierigsten zu beantworten. Aktuell gibt es wenig Informationen zum generellen Planungsstand sowie der geplanten Fertigstellung von Kreuzfeld. Klar ist, dass ein Olympisches Dorf und das Leichtathletikstadion erhebliche Auswirkungen auf Kreuzfeld als Ganzes hätten, vor allem abhängig davon, wann die Spiele ausgetragen werden würden. Sollte der Zuschlag beispielsweise erst für 2044 erfolgen, würde Kreuzfeld durch die notwendigen Umbauten des Dorfs und des Stadions auch erst in ein paar Jahren danach fertiggestellt werden können. Ebenfalls nicht absehbar ist, welche Kosten für die notwendigen Umplanungen anfallen würden.