Beschlüsse aus dem Jahr 2020

Pandemie-bedingte Verschiebungen von Personenwahlen Beschluss der Kreismitgliederversammlung

Wir stehen damit zum gesundheitlichen Schutz unserer Mitglieder und deren Angehörigen sowie zu unserer gesellschaftlichen Vorbildfunktion. Die Mitglieder wurden darüber in-formiert. Für inhaltliche Diskussionen und Meinungsbilder wird auf digitale Lösungen ausgewichen. Die Kreismitgliederversammlung erkennt vor dem Hintergrund der Vorgaben aus dem Parteiengesetz an, dass geheime Personenwahlen und insbesondere Wahlen zum Kreisvorstand und den Delegierten für höhere Parteiebenen, auf digitalem Wege nicht gewährleistet werden können und daher auf die Möglichkeit einer Verlängerung von Amts- und Delegationszeiten ausgewichen wird. Damit folgt der Kreisverband der Kölner GRÜNEN den Empfehlungen der Landes- und Bundesebene und verschiebt die folgenden Personenwahlen:

  • Kreisvorstand,
  • Delegierte zur Bundesdelegiertenkonferenz,
  • Präsidium der Kreismitgliederversammlung,
  • Personalentwicklungskommission,
  •  sowie weitere Gremien und Delegationen, sofern deren Amtszeitsende bzw. freiwerdende Plätze in einen Zeitraum fallen, in dem pandemie-bedingt eine Wahl in Präsenz nicht möglich ist.

Durch die Anpassung des Parteien- und Vereinsrechts durch den Bundestag ist eine Verschiebung der Personenwahlen bis maximal zum 31.12.2021 möglich. Der Kreisvorstand der Kölner GRÜNEN wird beauftragt, die verschobenen Wahlen zu terminieren, sobald dies angesichts der Pandemie-Entwicklung nach den geltenden Hygiene-Regeln möglich und politisch verantwortungsvoll vertretbar ist.

Kategorie

Partei interne Strukturen | 2020