Wir wollen außerdem rechtliche Regelungen für die Rückgabe von Raubkunst der NS- und der DDR-Zeit schaffen. Durch eine zentrale Erinnerungs- und Lernstätte werden wir die Kontinuitäten des Kolonialismus ins Bewusstsein rücken und so eine breite gesellschaftliche Debatte über unser koloniales Erbe fördern, die eine antirassistische Perspektive auf Geschichte und Gesellschaft ermöglicht. Dazu sind die kritische Aufarbeitung der kolonialen Verbrechen und die Dekolonisierung öffentlicher Räume zentral und es bedarf einer umfänglichen Provenienzforschung, Digitalisierung und transparenten Veröffentlichung sowie verbindlicher Regelungen zur Restitution von Kulturerbe aus kolonialen Kontexten. Das gelingt nur in enger Zusammenarbeit mit den Nachkommen und zivilgesellschaftlichen Initiativen der ehemals Kolonisierten und Geschädigten weltweit. Gleichzeitig muss sich die deutsche Erinnerungskultur für die vielfältigen Erfahrungen und Geschichten der Menschen öffnen, die nach Deutschland eingewandert sind, oder deren Geschichte mit der deutschen verwoben ist und das Gedenkstättenkonzept entsprechend weiterentwickelt werden.
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