04.12.08 –
Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Menschenrechtspolitischer Sprecher von Bündnis 90 / Die Grünen, erklärt:
Ich begrüße das angekündigte Nein Nordrhein-Westfalens zum BKA-Gesetz.
Aber: Es ist eine richtige Botschaft durch den falschen Verkünder:
Ausgerechnet FDP-Innenminister Wolf, der kleine Heuchler, der uns die Online-Durchsuchung – wie sie jetzt im BKA-Gesetz steht – durch seine vor dem Bundesverfassungsgericht gescheiterte Gesetzesinitiative eingebrockt hat, verkündet jetzt die Ablehnung des BKA-Gesetzes durch das Land NRW.
Hätte Wolf mit der Online-Durchsuchung nicht angefangen, wäre sie nicht so schnell zum Thema der Innenpolitik geworden.
In der Sache hat Wolf zwar Recht: Das von Anfang an restlos verdorbene BKA-Gesetz bleibt auch nach der Fummelei an einigen Einzelpunkten völlig ungenießbar.
Das Gesetz beschneidet Berufsgeheimnisträger in ihrem Zeugnisverweigerungsrecht, verleiht dem BKA geheimdienstähnliche Kompetenzen und schafft die Ermächtigungsgrundlage für das Eindringen in private Computer.
Wäre in Deutschland die Amtssprache nicht deutsch, müsste man das BKA künftig FBI nennen.
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