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Änderungsantrag: Rettungsdienst weiter sichern

Die GRÜNEN haben das Ziel, die bedarfs- und flächendeckende Versorgung der Kölner Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung unterbrechungsfrei als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Die Sicherstellung einer rechtssicheren Basis ist die Grundvoraussetzung für eine Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen. Wir unterstützen die Verwaltung ausdrücklich darin, dafür die entsprechenden Verfahren auf den Weg zu bringen.
Auf dieser Basis haben die GRÜNEN den folgenden Antrag zusammen mit CDU, SPD und Linke gestellt und im Hauptausschuss beschlossen.

 

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen im Rat der Stadt Köln
Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Köln

An die Vorsitzende des Hauptausschusses
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker

Änderungsantrag zu TOP 6.1 - Beschaffung von rettungsdienstlichen Leistungen der Notfallrettung nach Beschluss des Rettungsdienstbedarfsplans 2016 entsprechend der Regularien des § 13 RettG NRW (Mitwirkung anerkannter Hilfsorganisationen u. a. Leistungserbringer)

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,

die antragstellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Zusatz- und Änderungsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Hauptausschuss am 19.01.2017 zu setzen:

Beschluss:

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, die zu vergebenden rettungsdienstlichen Leistungen unter Nutzung der Bereichsausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB im Rahmen an die in Köln ansässigen Hilfsorganisationen für die Dauer von 5 Jahren zu vergeben.
  • Die Vergabe soll sich an wettbewerblichen Maßstäben mit den Kriterien Leistung, Kostentransparenz, Wirtschaftlichkeit orientieren.
  • Die Angebote müssen so beschaffen sein, dass die Akzeptanz der Krankenkassen weiterhin gewährleistet bleibt.
  • Damit angesichts des sich verschärfenden Fachkräftemangels eine verlässliche und stabile Personalgewinnung und -bindung erreicht wird, sind die beauftragten Organisationen vertraglich zur Einhaltung von Sozial-Standards zu verpflichten. Dazu gehören insbesondere eine tarifgerechte und ausbildungsentsprechende Bezahlung, grundsätzlich unbefristete Arbeitsverträge für hauptamtliches Personal, Rechtsschutz bei einsatzbedingten Auseinandersetzungen und eine vollständige Bezahlung von persönlicher Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang.Z
  • Zur Nachwuchssicherung sind die beauftragten Organisationen vertraglich zu verpflichten, an einer bedarfsgerechten Ausbildung von Fachkräften mitzuwirken.
  • Bei der Leistungsvergabe an bisherige Anbieter sollen die erworbenen Ortskenntnis und damit der hohe Qualitätsstandard möglichst durch die Vermeidung von Loswechseln gesichert werden.

Begründung:

Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung rettungsdienstlicher Leistungen, verfolgen die Antragsteller das Ziel, die bedarfs- und flächendeckende Versorgung der Kölner Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und der notärztlichen Versorgung unterbrechungsfrei als Bestandteil der kommunalen Daseinsvorsorge zu gewährleisten. Daher ist die Sicherstellung einer rechtssicheren Basis eine Grundvoraussetzung für eine Fortsetzung der bewährten Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen. Wir unterstützen die Verwaltung ausdrücklich darin, dafür die entsprechenden Verfahren auf den Weg zu bringen.

Die Bereichsausnahme im § 107 Abs. 1 Nr. 4 GWB, die sich aus Europäischen Richtlinien ableitet, soll zu einer Stabilisierung der rettungsdienstlichen Beauftragung in Deutschland beitragen. Damit verbunden ist bei der Beauftragung der örtlichen Hilfsorganisationen unter Nutzung der Bereichsausnahme die Hoffnung verbunden, dass sowohl die Hilfsorganisationen als auch deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine langfristige Perspektive erhalten, wenngleich die Beauftragung aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im § 13 Abs. 3 Satz 2 RettG NRW auf 5 Jahre beschränkt ist. Die Vergabe erfolgt nach wirtschaftlichen Grundsätzen.

Die Anwendung der Bereichsausnahme entbindet nicht von einer transparenten und nachvollziehbaren Angebots- und Preiskalkulation. Aus diesen Gründen soll bei der Vergabe an wettbewerblichen Maßstäben orientiertes Verfahren durchgeführt werden. Dies ist schon deshalb erforderlich, da die Krankenkassen letztlich die Kosten des Rettungsdienstes refinanzieren und die Stadt Köln ihnen gegenüber auch eine wirtschaftliche Leistungserbringung nachweisen muss. Konflikte mit den Krankenkassen sind unter allen Umständen zu vermeiden, da im Konfliktfall zwischen der Stadt Köln und den Krankenkassen die Kosten für den Rettungseinsatz zum Teil von den Patienten persönlich getragen werden müssten.

Ebenso hat sich bei den bisherigen Ausschreibungen gezeigt, dass die Organisationen Angebote zur Auftragssicherung abgegeben haben, die an einigen Stellen zu einer Absenkung von Sozialstandards führten. Angesichts des Fachkräftemangels, der sich durch die schleppende Umsetzung der Notfallsanitäterausbildung abzeichnet, kann der Rettungsdienst jedoch nur mit einer stabilen und hochqualifizierten Personalausstattung sichergestellt werden. Diese Personalstabilisierung wird durch zwei Elemente vertraglich gesichert. Zum einen in Form von verpflichtenden Sozialstandards und zum anderen durch eine Mitwirkungsverpflichtung bei der Fachkräfteausbildung.

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Barbara Lübbecke                                  gez. Niklas Kienitz              

SPD-Fraktionsgeschäftsführerin                     CDU-Faktionsgeschäftsführer         

 

gez. Jörg Frank                                              gez. Michael Weisenstein

GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer                     LINKE-Fraktionsgeschäftsführer

 

 

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