Auch für Behinderte

Meldung: Gleichbehandlung von SchülerInnen bei Ferienmaßnahmen

22.03.10 – von Horst Thelen –

Ein besonders drängendes Problem wurde infolge einer Bürgereingabe am 17.5. im  Beschwerdeausschuss beraten.

Die Eingabe forderte die Gleichbehandlung von behinderten und nicht-behinderten Schülerinnen und Schüler bei Ferienmaßnahmen. Antragstellende aber auch die Verwaltung machten deutlich, dass es bei der Ferien-Betreuung von behinderten Kindern ein kaum fassbares Defizit gebe.

In 2009 gab es für ca. 700 betroffene Kinder nur zwölf Plätze in Ferienmaßnahmen. Im Grunde stellte sich die Situation als völlig unkoordiniert dar: Handelt es sich um eine OGTS-Schule, so veranstaltet der Träger Ferienmaßnahmen. Bei Schulen im gebundenen Ganztag gibt es keine Maßnahmen. Bei Förderschulen, gleichgültig ob in städtischer oder anderer Trägerschaft (LVR), ebenfalls keine Maßnahmen.

Der Beschwerdeausschuss beschloss einstimmig, dass die Verwaltung für eine Gleichbehandlung sorgen müsse, dass die Fachausschüsse Soziales und Senioren, Schule und Weiterbildung, Jugendhilfe sich des Problems annehmen müssen und dass die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen im Hinblick auf eine Gleichbehandlung kurzfristig angeboten werden können. Zudem werden alle Schulträger aufgefordert, im Rahmen eines Inklusionskonzepts für eine Gleichbehandlung von behinderten und nicht-behinderten Schülerinnen und Schülern bei Ferienmaßnahmen zu sorgen.

von Horst Thelen

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