„Auffällige“ Schulkinder- Weiterhin Förderangebote

Wie können trotz des Sparzwangs angesichts der schwierigen Haushaltslage wichtige, bedarfsgerechte und freiwillige Angebote im Kinder- und Jugendbereich erhalten bleiben? Das folgende Beispiel zeigt, wie konkret grüne Zielsetzungen durchgesetzt werden konnten.

09.02.11 –

von Kirsten Jahn

Wie können trotz des Sparzwangs angesichts der schwierigen Haushaltslage wichtige,  bedarfsgerechte und freiwillige Angebote im Kinder- und Jugendbereich erhalten bleiben? Das folgende Beispiel zeigt, wie konkret grüne Zielsetzungen durchgesetzt werden konnten.
Köln verfügt schon seit langem über ein besonders bedarfsgerechtes Angebot für die Förderung von verhaltensauffälligen Schulkindern mit Entwicklungsstörungen und -verzögerungen. Im Kölner Therapiezentrum und im Kinderzentrum Porz werden diese Kinder nach den Prinzipien der interdisziplinären Frühförderung therapiert.

 

Kölner Modell

Entgegen der isolierten Behandlung in Einzelpraxen hat das „Kölner Modell“ mehrere Vorteile: Bei der isolierten Behandlung müssen die Eltern mit ihren Kindern oft einen sehr aufwändigen, von vielen Einrichtungen gepflasterten Weg gehen, bis die richtigen Förderungsmaßnahmen herausgefunden und bewilligt werden. Beim interdisziplinären Ansatz der Kölner Einrichtungen finden die Eltern alle Förderangebote für die körperliche, geistig-seelische und soziale Entwicklung ihrer Kinder unter einem Dach. Diagnose, Beratung und Therapie wird von einem Team verschiedener Fachleute koordiniert, so dass Störungen frühzeitig erkannt, verhindert, geheilt oder in ihren Auswirkungen abgemildert werden können. Auch den Eltern werden Hilfen bereitgestellt.

 

Bund torpediert

Nach einer neuen Bundesverordnung, die unerfindlicher Weise eine strikte Unterscheidung von Vorschulkindern und Schulkindern vorsieht, kann nun der interdisziplinäre Ansatz der Frühförderung bei Schulkindern nicht mehr mit den Krankenkassen abgerechnet werden. Die Regelung des Bundes sieht vor, dass für Schulkinder nur noch der instanzenreiche Weg über verschiedene Einzelpraxen und Bewilligungsverfahren zur Verfügung steht. Diese Regelung ist sozial ungerecht, denn sie geht eindeutig zu Lasten der sozial benachteiligten Schulkinder aus bildungsfernen Milieus, deren Eltern nicht den langen Weg durch die Instanzen auf sich nehmen können. Die Folge könnte sein, dass diese am Ende gar keine Förderung mehr erhalten oder aber eine, die ihrer vielschichtigen Problemlage nicht gerecht wird.

Fortbestand

Ziel der grünen Ratsfraktion war und ist es, bedarfsgerechte Angebote zu erhalten. Ein Wegfall der interdisziplinären Förderangebote des Kölner Therapiezentrums und Kinderzentrums Porz wäre aus jugendpolitischer Sicht nicht hinnehmbar gewesen. Dies führte zu einem auf grüne Initiative getragenen parteiübergreifenden Antrag im Jugendhilfeausschuss am 25.01.11 mit dem Ziel, die finanzielle Förderung möglichst vieler Schulkinder mit Teilleistungsstörungen zu sichern. Auch weiterhin sollen die bisher freiwillig aufgebrachten kommunalen Mittel den Schulkindern zur Verfügung stehen. Das Jugendamt wurde aufgefordert, ein Konzept zu erarbeiten, das den Fortbestand des Kölner Therapiezentrums und den Ausbau dezentraler Angebote sichert. 

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