Dringlichkeitsantrag: Flughafen Köln/Bonn - Erwerb der Bundesanteile

RATSFRAKION: SPD/GRÜNER Antrag Durch die vom Oberbürgermeister ohne Befassung des Rates erfolgte Erklärung gegenüber den Hauptanteilseignern ist höchste Eile geboten, ihnen unverzüglich die tatsächliche Position der Stadt Köln mitzuteilen und die Verhandlungen fortzusetzen

10.02.09 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat

 

An den
Vorsitzenden des Herrn
Oberbürgermeister Fritz Schramma

10.02.2009

Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
Flughafen Köln/Bonn - Erwerb der Bundesanteile

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 10. Februar 2009 aufzunehmen.

Der Rat möge beschließen:

Am 26.01.2009 haben Oberbürgermeister Fritz Schramma und der Landesminister für Bauen und Verkehr, Oliver Wittke, zum möglichen Erwerb der Bundesanteile am Flughafen Köln/Bonn (FKB) eine „gemeinsame Erklärung“ gegenüber der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet, die inzwischen – ohne Befassung durch den Rat der Stadt Köln - dem zuständigen Bundesfinanzministerium und dem Landesverkehrsministerium als verbindliche Position der Stadt Köln mitgeteilt wurde. Dazu stellt der Rat der Stadt Köln fest:

  1. Die o.a. „gemeinsame Erklärung“, die vom Oberbürgermeister unterzeichnet wurde, entspricht nicht der Position des Rates der Stadt Köln, da sie in wesentlichen Punkten Inhalt und Intentionen des Kölner Ratsbeschlusses vom 24. Juni 2008 widerspricht. Der Rat lehnt die Erklärung daher ausdrücklich ab.
  2. Der Rat der Stadt Köln stellt fest, Grundlage des weiteren Handelns der Stadt Köln ist der Ratsbeschluss vom 24. Juni 2008. Die Verwaltung ist auf dieser Grundlage beauftragt, gegenüber dem Miteigentümer Bundesrepublik Deutschland ihr Interesse am Erwerb der Bundesanteile zu erklären und unter Einbeziehung der Stadtwerke Köln Verhandlungen zu führen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verhandlungen mit den Hauptanteilseignern auf Basis der „Eckpunkte über eine Verständigung zwischen den Hauptgesellschaftern der FKB“ vom November 2008, über das bereits mit dem Bund Übereinstimmung erzielt werden konnte, unverzüglich fortzuführen.
  4. Etwaige Verhandlungsergebnisse sind vor rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch die Stadt Köln in jedem Fall vorher dem Rat zur Genehmigung vorzulegen.

Begründung

Erfolgt mündlich.

Begründung der Dringlichkeit:

Durch die vom Oberbürgermeister ohne Befassung des Rates erfolgte Erklärung gegenüber den Hauptanteilseignern ist höchste Eile geboten, ihnen unverzüglich die tatsächliche Position der Stadt Köln mitzuteilen und die Verhandlungen fortzusetzen..

Mit freundlichen Grüßen
        

Michael Zimmermann                     Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer       GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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