Durchbruch für die vollständige Gleichstellung von Lesben und Schwulen

Großer Sieg in Karlsruhe:

22.10.09 – von Volker BEck

22.10.2009

 Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Hinterbliebenenrente bei Lebenspartnerschaften erklärt Volker Beck, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer: Die Entscheidung des Verfassungsgerichts bringt den endgültigen Durchbruch für die rechtliche Gleichstellung schwuler und lesbischer Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Die Entscheidung weist weit über den unmittelbaren verhandelten Gegenstand hinaus. Karlsruhe hat klipp und klar deutlich gemacht: Unser Grundgesetz gebietet, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften in vergleichbaren Lebenslagen mit Ehepaaren gleichzustellen sind. Der Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 kann nicht als Vorwand für die Diskriminierung von Lesben und Schwulen herhalten. Eine klare Niederlage für die konservativen Ideologen in der Union. Das Urteil zeigt: Die Grüne Strategie ist aufgegangen. Angesichts des Widerstands aller anderen Parteien waren 2001 bei Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft gleiche Rechte noch nicht in allen Bereichen durchsetzbar. Wir haben dennoch gesagt: Die Lebenspartnerschaft sollte von Anfang an gleiche Pflichten wie die Ehe vorsehen, denn nur so werden Lesben und Schwule letztlich politisch und vor den höchsten Gerichten auch gleiche Rechte erkämpfen. Das hat sich nun bewahrheitet. Nach einem Jahrzehnt Kampf ist die Ziellinie in Sicht. Die schwarz-gelbe Koalition ist jetzt aufgefordert, keine langwierigen Rückzugsgefechte zu führen, sondern für die vollständige Gleichstellung der Lebenspartnerschaften im Recht zu sorgen. Das bisher von schwarz-gelb zu Lebenspartnerschaften Vereinbarte ist zu wenig. Nur vollständige Gleichstellung ist verfassungskonform, also auch im Steuerrecht.

Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer und Menschenrechtspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

 

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