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Neues aus dem Beschwerdeausschuss – Sitzung vom 17. Mai 2010

Tempo 50

Erstes erfreuliches Ergebnis war die Mehrheit von SPD und GRÜNEN für einen Bürgerantrag, auf dem Konrad-Adenauer-Ufer endlich Tempo 50 einzurichten. Zusätzlich als positiv ist zu vermerken, dass auch die Verkehrsbehörde offensichtlich einer solchen Regelung endlich positiv gegenübersteht.

 

 

Ferienmaßnahmen auch für behinderte SchülerInnen

Auf ein besonders drängendes Problem machte eine Eingabe aufmerksam, die die Gleichbehandlung von behinderten und nicht-behinderten Schülern im Hinblick auf Ferienmaßnahmen wünschte.

Die Darlegungen der Antragstellerinnen und der Verwaltung machten deutlich, dass es bei der Betreuung von behinderten Kindern in den Ferien ein kaum fassbares Defizit gebe. Im letzten Jahr gab es für ca. 700 betroffene Kinder nur zwölf Plätze in entsprechenden Ferienmaßnahmen. Im Grunde stellte sich die Situation als völlig unkoordiniert dar: Handelt es sich um eine OGTS-Schule, so veranstaltet der Träger Ferienmaßnahmen, bei Schulen im gebundenen Ganztag gibt es keine Maßnahmen, bei Förderschulen, gleichgültig ob in städtischer oder anderer Trägerschaft (LVR), keine Maßnahmen.

Der Ausschuss beschloss einstimmig: 1. dass die Verwaltung für eine Gleichbehandlung sorgen müsse, 2. dass die Fachausschüsse (Soziales und Senioren, Schule und Weiterbildung, Jugendhilfe) sich des Problems annehmen müssten, 3. dass die Verwaltung prüfen möge, welche Maßnahmen im Hinblick auf eine Gleichbehandlung kurzfristig angeboten werden können und 4.dass alle Schulträger aufgefordert werden, im Rahmen eines Inklusionskonzepts für eine Gleichbehandlung von behinderten und nicht-behinderten SchülerInnen bei Ferienmaßnahmen zu sorgen.

 

Werbeträger im Straßenraum

Ein dritter berichtenswerter Punkt betraf die Frage der Breite von erlaubnis- und gebührenfreien Werbeträgern, die oftmals vor Geschäften und Restaurants aufgestellt werden. Der Antragsteller wünschte, dass die in der Sondernutzungssatzung festgeschriebene Breite von 50 Zentimeter auf 62 cm erhöht wird, ein Maß, das gebräuchlichen Trägern entspreche und die Verwendung von DIN A1-Plakaten erlaube. Zweitens wünschte er Gleichbehandlung durch den Ordnungsdienst bei Verstößen.

Hauptdiskussionspunkt war die Frage, ob die vor knapp zwei Jahren beschlossene Sondernutzungssatzung, die unter Beteiligungen auch der Handelskammern zustande gekommen sei, geändert werden soll. Der Ausschuss wählte einen mittleren Weg, nämlich den einer Prüfempfehlung an den Wirtschaftsausschuss, an den AVR und alle Bezirksvertretungen, ob eine Änderung im Sinne des Petenten erfolgen solle. Darüber hinaus machte der Ausschuss deutlich, dass der Ordnungsdienst bei Kontrollen in erster Linie darauf achten soll, dass die Restgehwegbreite von 1,50 Meter eingehalten wird. Da der Petent glaubhaft machen konnte, dass der Ordnungsdienst bei Beanstandungen nicht einheitlich verfahre, forderte der Ausschuss auch die Selbstverständlichkeit einer Gleichbehandlung.

 

 

<link>Horst Thelen

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