Ratsantrag: Arbeitnehmer-Mitbestimmung im Aufsichtsrat Kliniken

Der Gesellschaftsvertrag der Klinken wird so geändert dass die Arbeitnehmermitbestimmung gewährleistet wird.

29.11.10 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln                         
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat


Köln, 29.11.2010


Herrn Oberbürgermeister
Jürgen Roters
Rathaus

Antrag gemäß § 3 der GO des Rates
hier: Arbeitnehmer-Mitbestimmung im Aufsichtsrat Kliniken


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 14.12.2010 aufzunehmen:

Beschluss:
Der Rat beschließt, den § 9 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Kliniken der Stadt Köln gGmbH wie folgt zu ändern:

Der Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern; ihm gehören der Oberbürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter der Stadt Köln, sieben vom Rat der Stadt Köln entsandte Mitglieder und vier Arbeitnehmervertreter, die in entsprechender Anwendung der §§ 76 – 77a Betriebsverfassungsgesetz 1952 von den Arbeitnehmer/innen der Gesellschaft gewählt werden, an. (Änderungen kursiv)

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Gesellschaftsvertrag so vorzulegen, dass er am 1.2.2011 vom Rat abschließend beschlossen werden kann.


Begründung:

Erfolgt mündlich.



Mit freundlichen Grüßen
                                
Michael Zimmermann                    Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer                Grüne-Fraktionsgeschäftsführer

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