Ratsantrag: Faire Vergabe - Auftragsvergaben nach sozialen und ökologischen Kriterien

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
 

An den
Vorsitzenden des Rates
Herrn Oberbürgermeister Fritz Schramma

 

11.09.2008

Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates
Faire Vergabe - Auftragsvergaben nach sozialen und ökologischen Kriterien

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 25.09.2008 aufzunehmen:

Beschluss:

Die Stadt Köln trägt eine Verantwortung für die Menschen in einer sich globalisierenden Welt. Dieser Verantwortung will die Stadt Köln auf kommunaler Ebene auch bei der Beschaffung von Produkten nachkommen. Um einen solchen Beitrag zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen zu leisten, soll die städtische Vergabepraxis sich zukünftig auch an nachhaltigen, sozialen und ökologischen Kriterien orientieren.

Erklärtes Ziel des Rates der Stadt Köln ist es, dass zukünftig bei der Produktbeschaffung folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Keine Beschaffung von Produkten, die durch ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 über die schlimmsten Formen der Kinderarbeit oder im Sinne der UN-Kinderrechtskonvention, Artikel 32 – 37 hergestellt sind, bzw. Beschaffung von Produkten, deren Hersteller oder Verkäufer aktive zielführende Maßnahmen zur Umsetzung der u.g. Kernarbeitsnormen und zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet haben.
  • Beschaffung von Produkten, die unter Beachtung der Sozialstandards der Internationalen Arbeitsorganisation ILO Nummer 29/105, 87,98,100,111 und 138 hergestellt wurden.
  • Beschaffung von Produkten aus fairem Handel (z. B. bei Bällen, Sportartikeln, Bekleidung, Wohntextilien, Spielwaren, Teppichen, Lederprodukten, Holzprodukten, Natur- und Pflastersteinen, Agrarprodukten), bei denen eine unabhängige Zertifizierung als Nachweis gilt (z.B. Transfair- oder Rugmark-Siegel).

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat eine entsprechende Änderung der Vergaberichtlinien vorzulegen. Dabei wird eine rechtliche Prüfung vorausgesetzt und zudem die Verwaltung gebeten, die weitere Entwicklung auf dem Gebiet „faire Produkte“ und ihre Auswirkung auf die Vergabepraxis zu verfolgen und dem Rat mitzuteilen. Dies schließt Hinweise für die Aufnahme weiterer Produkte oder Produktgruppen ein.

Die Verwaltung legt dem Rat jährlich einen Bericht über die „Faire Vergabe“ vor.

Begründung:

Die Europäische Union erläutert in einer Mitteilung vom 15.10.2001 über „die Auslegung des gemeinschaftlichen Vergaberechts und die Möglichkeiten zur Berücksichtigung sozialer Belange bei der Vergabe öffentlicher Aufträge“ unter dem Titel III „Vorschriften aus dem sozialen Bereich, die für öffentliche Aufträge gelten“, dass die Ausführung eines Auftrags nach Zuschlagserteilung unter „vollständiger Einhaltung aller geltenden nationalen, internationalen oder gemeinschaftlichen Normen, Regeln, Vorschriften und Pflichten erfolgen muss, die im sozialen Bereich zwingend vorgeschrieben sind.“ Weiter heißt es: „Die von der ILO identifi-zierten, grundlegenden internationalen Arbeitsnormen und die Rechte bei der Arbeit gelten selbstverständlich in der Gesamtheit der Mitgliedsstaaten.“
Unter den sieben Kern-Übereinkommen, die die ILO als Basis für die Kern-Arbeitsnormen benennt, befinden sich auch das Übereinkommen 29 (gegen Zwangsarbeit), das Übereinkommen 138 (zur Festsetzung eines Mindestalters) und das Übereinkommen 182 (zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit).

Auf Basis der Auslegungsmitteilung der Europäischen Kommission
Demnach kann die Stadt Köln nicht gezwungen werden, einem Anbieter von Produkten die z.B. mit ausbeuterischer Kinderarbeit hergestellt wurden, den Zuschlag zu erteilen, nur weil es sich um das wirtschaftlichste Angebot handelt.

Entsprechend haben z.B. die Städte Düsseldorf und München dahingehend ihre Vergabepraxis angepasst.

Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 08.11.2007 beschlossen, die Milleniumserklärung der Kommunen zu unterzeichnen. Damit verpflichtet sich die Stadt Köln auf ihrer Ebene, die Verwirklichung der Milleniumsentwicklungsziele voranzutreiben.
Die Verwaltung  wurde aufgefordert, im Sinne der Entwicklungsziele tätig zu werden.

Die Milleniumsentwicklungsziele, die bis 2015 erreicht werden sollen, beinhalten
• die Beseitigung von extremer Armut und Hunger
• Grundschulbildung für alle Kinder
• die Förderung der Gleichstellung von Frauen
• Senkung der Kindersterblichkeit
• Verbesserung der Gesundheit von Müttern
• Krankheitsbekämpfung
• nachhaltige Umweltpolitik (u.a. Zugang zu Trinkwasser für alle, Verbesserung  der Lebensbedingungen)
• globale Entwicklungspartnerschaft, darunter auch die Schaffung von menschenwürdigen Arbeitsplätzen

Bei der Umstellung der städtischen Vergabepraxis kann die Stadtverwaltung die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt der Internationalen Weiterbildungs- und EntwicklungsgGmbH (InWent) um Unterstützung ersuchen.


Mit freundlichen Grüßen
        
gez. Michael Zimmermann           gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer     GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

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