Grüne Köln

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Wiedereinführung des Köln-Passes

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat

Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Rathaus


Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Wiedereinführung des Köln-Passes

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Antragsteller bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 14.12.2006 aufzunehmen:

Beschluss:

 I.

  1. Der Rat hat in seiner Sitzung am 28.09.2006 beschlossen, dass der Mobilitätspass in den Köln-Pass aufgeht. Der bestehende Mobilitätspass als Teil des Köln-Passes wird unverzüglich, das heißt noch in 2006, um den Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß dem Ratsbeschluss vom 28.09.2006 erweitert. Hierzu beschließt der Rat eine überplanmäßigen Ausgabe auf Hst. 4900.780.0800.3, Mobilitätspass in Höhe von 150.000 Euro Deckung erfolgt durch eine entsprechende Wenigerausgaben bei Hst. 9110.807.0200.2, Zinsen Kreditmarkt, Hj. 2006. Die für 2007 erforderlichen Mittel sind im Hpl. 2007 zu veranschlagen. Die KVB AG ist entsprechend zu beauftragen.
  2. Der städtische Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Köln GmbH wird beauftragt, gegenüber der SWK-Geschäftsleitung darauf hinzuwirken, die Umsetzung diese Ratsantrages und -beschlusses zur Wiedereinführung des KölnPasses anzuweisen.
  3. Der städtische Gesellschaftsvertreter in den unter Ziffer 3 des Ratsbeschlusses vom 28.09.2006 aufgeführten städtischen Beteiligungsgesellschaften wird beauftragt, kurzfristig gegenüber den Geschäftsführungen darauf hinzuwirken, dass die Anerkennung von Vergünstigungen für Leistungen der Gesellschaften für Köln-Pass-Inhaber/innen ab 2007 sichergestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dies für die unter Ziffer 3 des o. a. Ratsbeschlusses aufgeführten städtischen Einrichtungen unmittelbar sicherzustellen und die dafür notwendigen Richtlinien bzw. Satzungsänderungen zu veranlassen. 

II.                   Tarife, die ausschließlich das Gebiet der Stadt Köln betreffen und die somit den bestehenden VRS-Gemeinschaftstarif in den übrigen Kommunen in seiner Struktur nicht in Frage stellen, soll zukünftig die Stadt Köln in Abstimmung mit dem städtischen Verkehrsunternehmen Kölner Verkehrs-Betriebe AG selbst entscheiden. Die Vertreter der Stadt Köln und die Vertreter des städtischen Verkehrsunternehmens Kölner Verkehrs-Betriebe AG sollen in den Gremien des VRS bzw. der VRS GmbH darauf hinwirken, dass die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zeitnah entsprechend angepasst werden; dies ist gegebenenfalls durch eine (Änderungs-) Kündigung des Verbundvertrages zu untermauern.

 

III.                Der Rat weist die von ihm in die Gremien des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) entsandten Vertreter nochmals ausdrücklich an, im Sinne der vom Rat der Stadt Köln gefassten Beschlüsse zu votieren, z.B. durch Zustimmung zum Beschluss der VRS-Unternehmensbeirates in der Fassung vom 31.10.2006.

 

IV.                Die vom Kölner Rat entsandten Mitglieder, die der CDU-Ratsfraktion angehören, haben in der VRS-Zweckverbandsversammlung am 24.11.2006 trotz anders lautenden Ratsbeschlusses vom 28.09.2006, gegen die Einführung eines Sondertarifes und damit zu Lasten der Stadt Köln gegen den erklärten Willen des Rates der Stadt Köln gestimmt. Das Rechtsamt der Stadtverwaltung wird beauftragt unverzüglich zu prüfen, ob dieses Verhalten einen Verstoß gegen die Bestimmung des § 113 Abs. 1 Satz 2 GO NRW darstellt, nach der die vom Rat bestellten Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden sind, was ihre Abberufung aus dem VRS-Gremium rechtfertigen würde.

Begründung der Dringlichkeit :
Die Dringlichkeit wird mündlich begründet.

Begründung:
In der Sitzung vom 28.09.2006 hat der Rat die Wiedereinführung des Köln-Passes ab dem 01.01.2007 beschlossen. Im Widerspruch zu dem anderslautenden Beiratsbeschluss hat die Zweckverbandsversammlung die Einführung eines entsprechenden Sondertarifs der KVB für das Stadtgebiet von Köln in seiner Sitzung vom 24.11.2006 abgelehnt. Die Ablehnung erfolgte, obwohl das Tarifmodell sich nach den Berechnungen des KVB-Vorstandes selbst trägt und nur auf das Kölner Gebiet und die Kölner Kunden beschränkt ist und damit keinerlei Auswirkungen auf den bestehenden VRS-Gemeinschaftstarif in den übrigen Kommunen hat und auch diese Struktur nicht in Frage stellt. In der Vergangenheit wurden solch gekapselte Tarife regelmäßig genehmigt.

Für eine zukünftig eindeutige Zuständigkeit für eine nur Köln betreffende Regelung sollen die Vertreter der Stadt Köln und die Vertreter des städtischen Verkehrsunternehmens Kölner Verkehrs-Betriebe AG in den Gremien des VRS bzw. der VRS GmbH darauf hinwirken, dass die bestehenden vertraglichen Vereinbarungen zeitnah entsprechend angepasst werden.


Die vom Kölner Rat entsandten Mitglieder Karsten Möring, Johannes-Werner Hamm, Markus Hock und Gisela Manderla haben trotz des eindeutigen Ratsbeschlusses vom 28.09.2006, in der VRS-Zweckverbandsversammlung gegen die Einführung eines Sondertarifes und damit zu Lasten der Stadt Köln gegen den o. a. Ratsbeschluss des Rates der Stadt Köln gestimmt. Dieses Verhalten stellt nach Auffassung der Antragsteller einen Verstoß gegen die Bestimmung des § 113 Abs. 1 Satz 2 GO NRW dar, nach der die vom Rat bestellten Vertreter an die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden sind. Das Vertrauen, das Grundlage ihrer Wahl in die VRS-Gremien war, ist damit für die Ratsmehrheit nicht mehr gegeben. Das gilt ungeachtet dessen, dass das Abstimmungsverhalten der genannten Vertreter für die in Frage stehende Beschlussfassung nicht entscheidungsrelevant war. Es ist unabdingbar, dass sich Ratsmitglieder an Ratsbeschlüsse halten und ihr Abstimmungsverhalten nach diesen ausrichten.  Daher ist es dringend erforderlich, die Abberufung der o.a. Ratsmitglieder zu prüfen.

 

Aufgrund der Ablehnung in der Zweckverbandsversammlung besteht nun die Notwendigkeit, unverzüglich die ggf. notwendigen haushaltstechnischen Voraussetzungen zur Einführung des Köln-Passes und zur Überführung des Mobilitätpasses in den Köln-Pass herzustellen. Unabhängig davon hält jedoch der Rat an der Umsetzung seines am 28.09.2006 beschlossenen Ziels fest, die Einführung des Sondertarifs für Köln-Pass-Inhaber/innen zukünftig haushaltsneutral zu gewährleisten.

Mit freundlichen Grüßen                                                                                 

Michael Zimmermann                               Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer                 GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Kategorie

Ratsfraktion | Soziales