Zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshof NRW: „Nicht die Opposition sondern die Demokratie hat verloren.“

PRESSEMITTEILUNG: Eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September wäre für die Kommunal- und Bürgermeisterwahlen die große Chance gewesen, die Wahlbeteiligung und damit die demokratische Legitimation zu erhöhen

27.05.09 –

Im Rechtsstreit zwischen Landtagsopposition und Landesregierung um den Kommunalwahltermin in Nordrhein-Westfalen sowie die abgeschaffte Oberbürgermeister-Stichwahl entschied der Verfassungsgerichtshof in Münster zugunsten der Landesregierung.  Die Klage von SPD und Grünen wurde abgewiesen. Damit wurde der Termin für die Kommunalwahl am 30. August bestätigt.

„Eine Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Bundestagswahl am 27. September wäre für die Kommunal- und Bürgermeisterwahlen die große Chance gewesen, die Wahlbeteiligung und damit die demokratische Legitimation zu erhöhen. Diese Chance ist nun vertan. Das ist bedauerlich.
Deutlich schwerer wiegt die Entscheidung, die Stichwahl bei den Landrats-(Ober)bürgermeisterwahlen in NRW nicht wieder einzuführen, wie sie im Übrigen in Bayern und Baden-Württemberg mit einer langen Tradition der Direktwahl von Stadtoberhäuptern schon immer gilt. Somit werden zukünftig viele Kandidaten/innen nicht über die ausreichende demokratische Legitimation verfügen, da sie nun keine absolute Mehrheit mehr benötigen. Dies ist ein schmerzlicher Verlust und schmälert die Akzeptanz in der Bürgerschaft. Um so mehr Anstrengungen wird es nun bedürfen, die Wahlverdrossenheit abzubauen.“


Kerstin Ciba                    Stefan Peil
Vorsitzende                    Vorsitzender

Barbara Moritz                Jörg Frank
Fraktionsvorsitzende      Fraktionsgeschäftsführer

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