04.04.25 –
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 27.03.2025 auf unsere Initiative den Aufstellungsbeschluss für eine weitere Soziale Erhaltungssatzung in Kalk Mitte gefasst. Das ist ein weiterer Schritt für eine soziale Stadtentwicklung in Köln.
Neben den ebenfalls beschlossenen Erhaltungssatzungen im Severinsviertel und in Mülheim Süd-West und der in Aufstellung befindlichen Satzung in Ehrenfeld-Ost bekommt Köln nun bereits die vierte soziale Erhaltungssatzung. Wenn Mieten immer weiter steigen, sind diesen Instrumente umso wichtiger. Durch sie wird das Einzugsgebiet weiter untersucht, um die Satzung anschließend rechtssicher zu beschließen. Bis dahin greifen schon jetzt wichtige Instrumente, die die Erhaltungssatzung zur Verfügung stellt, um Wohnraum zu schützen.
Mit einer Sozialen Erhaltungssatzung soll die Wohnbevölkerung innerhalb eines festgelegten Gebietes vor Verdrängungsprozessen geschützt werden. Durch die Satzung werden verschiedene bauliche Maßnahmen und Nutzungsänderung genehmigungspflichtig. Das gilt auch, wenn sie nach der Bauordnung des Landes NRW eigentlich genehmigungsfrei wären. Das führt dazu, dass Veränderungsprozesse in den festgelegten Gebieten sozialverträglicher umgesetzt werden müssen.
Hier findet ihr den Aufstellungsbeschluss.
Hier findet ihr die FAQs zu Sozialen Erhaltungssatzungen.