29.11.07 –
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat
An den
Vorsitzenden des
Rates
Herrn
Oberbürgermeister Fritz Schramma
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates:
Opernintendanz
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Ratssitzung am 13. Dezember 2007 aufzunehmen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Köln bestellt ___________________ mit Wirkung zum ________ zur In-tendantin / zum Intendanten der Oper der Stadt Köln.
Die Intendantin / der Intendant ist Mitglied der Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Bühnen der Stadt Köln.
Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig die notwendigen Voraussetzungen für eine ver-tragliche Anstellung zu schaffen.
Begründung:
Die Antragsteller nehmen ihre Verantwortung für die Zukunft der Kölner Oper ernst und greifen die dem Rat unentziehbare Befugnis zur Bestellung der Betriebsleiter von Eigenbetrieben und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen auf, um die derzeit missliche Situation um die Kölner Oper im Sinne der Sache einer schnellen, aber auch guten Lösung für Köln zuzuführen.
Aus Sicht der Antragssteller wäre es unverantwortlich, die Oper in dieser einschneidenden Umbruchsituation auf unbestimmte Zeit ohne geeignete Führung zu lassen. Deshalb war es unabdingbare Voraussetzung für die Nachfolgeentscheidung, dass die neue Intendantin / der neue Intendant kurzfristig verfügbar ist und noch in dieser Ratssitzung mit der Aufgabe der Kölner Opernintendanz betraut werden kann.
Die Landesregierung, vertreten durch das Innenministerium als Kommunalaufsicht, hat in der Sitzung des Ausschusses für Kommunalpolitik und Verwaltungsstrukturreform des Landes NRW am 28.11.2007 die Zuständigkeit des Rates für diese Entscheidung eindeutig bestätigt.
Aus Sicht der Antragssteller ist es dringend erforderlich, dass die neue Intendantin / der neue Intendant die in Kürze anstehenden hochkarätigen Entscheidungen im Bereich der Oper (Ausweichspielstätte, Spielzeit 2008/2009, fachliche Begleitung der Sanierung) entscheidend mit beeinflusst. Dies setzt ausreichende Erfahrungen und Qualifikationen zur Führung eines Hauses, wie der Kölner Oper, voraus. Die anstehenden Entscheidungen bieten gute Chancen aber auch erhebliche Risiken für diese wichtige städtische Institution. Die neue Opernintendantin / der neue Opernintendant muss in der Lage sein, die Situation angemessen zu bewerten und die Potenziale hieraus für die Oper und für Köln zu nutzen.
Mit der organschaftlichen Bestellung zur Intendantin / zum Intendanten der Kölner Oper und Betriebsleiter der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung der Bühnen der Stadt Köln wird nunmehr die grundlegende Voraussetzung für die zukünftige Arbeit zugunsten der Oper getroffen.
Sollten sich aus vertraglichen, gesellschaftsrechtlichen oder in der zu bestellenden Person liegenden Gründen weitere Beschlusserfordernisse für eine Beschäftigung ergeben, werden die Antragsteller diese Voraussetzungen rechtzeitig schaffen.
Letztlich ist die Verwaltung aufgefordert, die Voraussetzungen für die vertragliche Anstellung zu schaffen und die notwendigen Zustimmungen hierzu einzuholen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
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