Aktuelle Artikel

Antrag: Rahmen für die Straßenkunst

Ratsfraktion Seit den Sechziger Jahren ist Straßenkunst europaweit als bedeutender Bestandteil urbaner Entwicklung anerkannt. Als Teil des kulturellen Stadtlebens spielt Straßenkunst eine wichtige Rolle als Standortsfaktor für Menschen und Betriebe.

11.09.07 –

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln     
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat
 

11.09.2007

Gleichlautend
 
An den
Vorsitzenden des Ausschusses
Kunst und Kultur/Museumsneubauten
Herrn Dr. Lothar Theodor Lemper

An den
Vorsitzenden des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen
Herrn Michael Zimmermann

Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Rathaus


Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Rahmen für die Straßenkunst

Sehr geehrter Herr Zimmermann,
Sehr geehrter Herr Dr. Lemper,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Kunst und Kulturausschusses am 23.10.2007 sowie des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 29.10.2007 aufzunehmen:
 

Beschluss:

  1. § 10 der Kölner Straßenordnung wird wie folgt neu gefasst:
    „Musiker und Schauspieler müssen die Dauer ihrer Darbietungen auf Straßen und Plätzen auf regelmäßig 30 Minuten beschränken und den Ort ihrer Darbietung im Anschluss so verändern, dass ihre Darbietungen am ursprünglichen Standort nicht mehr hörbar sind.“
  2. Die Verwaltung wird aufgefordert, über geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass Straßenkunst in Köln die Unterstützung und den Raum erhält, der dem Geist einer weltoffenen Metropole wie Köln gerecht wird ohne dabei die Interessen der Anwohner, Geschäftsleute, Gastwirte und auch Passanten unberücksichtigt zu lassen.

    Hierzu gehört insbesondere:

     Für von Straßenkünstlern besonders beliebte und damit stark bespielte Plätze soll es die Möglichkeit geben, angemessene Ruhezeiten vorzusehen, um eine unzumutbare Belastung an einem Ort im Interesse aller Beteiligten zu verhindern.

     Künstlerische Betätigung mit Geräuschentwicklung soll auf die Zeit zwischen morgens 10.00 Uhr und abends 22.00 Uhr beschränkt bleiben. Der Einsatz von elektronischen Geräten zur Unterstützung einer Dar-bietung soll die Lautstärke einer Stimme oder eines akustischen Instrumentes nicht überschreiten, damit der Geräuschpegel angemessen eingegrenzt bleibt.

     Straßenkunst ist insbesondere auch in von Passanten und Touristen besonders belebten Straßen und Plätzen (wie z.B. Schildergasse, Hohe Straße, Wallrafplatz, Domplatte, Breite Straße, Rheinpromenade,…) erwünscht. Eine nachhaltige Beeinträchtigung des Geschäftsverkehrs, der Anwohner und des Passantenstroms muss jedoch unterbleiben.

     Straßenkunst muss die Interessen der Anwohner berücksichtigen. Zu prüfen ist, ob in besonders bewohnten Bereichen (wie z.B. Altstadt, Martinsviertel…) eine zeitliche Beschränkung deutlich unter 30 Minuten oder eine gänzliche Versagung von straßenkünstlerischen Darbietun-gen sinnvoll sein kann.

     Straßenkunst muss die Interessen der Gastwirte und Gäste von außengastronomischen Betrieben berücksichtigen. Zu prüfen ist, ob eine zeitliche Beschränkung deutlich unter 30 Minuten hier sinnvoll sein kann.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, einen mehrsprachigen Informationsflyer zu gestalten, der die Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstler aber auch die Anwohner, Geschäftsleute und Gastwirte über die Rahmenbedingungen für Straßenkunst in Köln informiert. Bestandteil dieser adressatengerechten In-formation sollte ein Serviceteil über z.B. Ansprechpartner, Unterkunfts- und Duschmöglichkeiten, etc. für Straßenkünstlerinnen und –künstler sein. Eine Zusammenarbeit mit dem aufzubauenden Kulturbüro ist anzustreben, Darüber hinaus wird das Bezirksamt Innenstadt eingebunden.


Begründung:
Seit den Sechziger Jahren ist Straßenkunst europaweit als bedeutender Bestandteil urbaner Entwicklung anerkannt. Als Teil des kulturellen Stadtlebens spielt Straßenkunst eine wichtige Rolle als Standortsfaktor für Menschen und Betriebe. Dies hat das Europäische Parlament in seiner Studie „Streets Artists in Europe“ aus März 2007 bestätigt. Die Stadt Köln wirbt auf ihrer Homepage im Bild-Archiv mit Aristen und Pflastermalern auf der Domplatte.

Gerade in den Sommermonaten zeigt Köln seine Stärken. Das bunte Leben und Geschehen in den Straßen und auf den zahlreichen Plätzen unserer Stadt prägt das Bild der weltoffenen und lebensfrohen Metropole am Rhein. Hierzu leisten auch die zahlreichen Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstler ihren Beitrag. Künstlerische Darbietungen im öffentlichen Straßenraum tragen zur Attraktivierung unseres öffentlichen Lebens bei und sind deshalb aus Sicht der Antragsteller unbedingt wünschenswert.

Allerdings dürfen die Interessen der Anwohner, Geschäftsleute, Gastwirte, Passanten und Gäste dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Straßenkunst soll der Belebung des öffentlichen Raumes und der Attraktivierung Kölns dienen und darf nicht zur Belastung führen.
Vor diesem Hintergrund muss ein Rahmen gefunden werden, der einen angemessenen Ausgleich unter den betroffenen Interessen findet.

Hierzu gehört einerseits eine zurückhaltende Ausweitung der Darbietungszeit an ei-nem festen Ort. Schon bisher gewährt die Kölner Straßenordnung in § 10 einen sat-zungsrechtlichen Rahmen für die Straßenkunst. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen allerdings, dass die vorgegebene maximale Darbietungszeit von 20 Minuten zu wenig Raum für eine abgerundete Darbietung gewährt. Insbesondere auf Bitten der Künstler soll der mögliche zeitliche Rahmen für Darbietungen eines Künstlers deshalb zukünftig auf regelmäßig 30 Minuten ausgeweitet werden.

Andererseits ist die Verwaltung aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die berechtigten Interessen der übrigen Nutzer des öffentlichen Straßenraumes, wie insbesondere der Anwohner, Geschäftsleute und Gastwirte, angemessen Berücksichtigung finden. Über die Möglichkeit von Ruhezeiten an besonders bespielten Orten, eine Verkürzung der Spielzeiten oder im Einzelfall auch die Versa-gung der Straßenkunst in besonders genutzten Bereichen sowie eine mögliche Begrenzung der Geräuschentwicklung muss ein angemessener Ausgleich zwischen widerstreitenden Interessen gefunden werden.

Unterstützend soll ein Informationsblatt der Stadt Köln die Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstlern, aber auch die Anwohner, Geschäftsleute und Gastwirte über die Rahmenbedingungen für Straßenkunst informieren, geeignete Ansprechpartner und nützliche Serviceadressen benennen. In diesem Zusammenhang kommt dem aufzubauenden Kulturbüro eine wichtige Rolle zu.

Mit freundlichen Grüßen
 
gez. Michael Zimmermann          gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer    GRÜNE - Fraktionsgeschäftsführer

Kategorie

Kreisverband