11.09.07 –
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat
11.09.2007
Gleichlautend
An den
Vorsitzenden des Ausschusses
Kunst und Kultur/Museumsneubauten
Herrn Dr. Lothar Theodor Lemper
An den
Vorsitzenden des Ausschusses
Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen
Herrn Michael Zimmermann
Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Rathaus
Antrag gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates
hier: Rahmen für die Straßenkunst
Sehr geehrter Herr Zimmermann,
Sehr geehrter Herr Dr. Lemper,
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der Sitzung des Kunst und Kulturausschusses am 23.10.2007 sowie des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen am 29.10.2007 aufzunehmen:
Beschluss:
Begründung:
Seit den Sechziger Jahren ist Straßenkunst europaweit als bedeutender Bestandteil urbaner Entwicklung anerkannt. Als Teil des kulturellen Stadtlebens spielt Straßenkunst eine wichtige Rolle als Standortsfaktor für Menschen und Betriebe. Dies hat das Europäische Parlament in seiner Studie „Streets Artists in Europe“ aus März 2007 bestätigt. Die Stadt Köln wirbt auf ihrer Homepage im Bild-Archiv mit Aristen und Pflastermalern auf der Domplatte.
Gerade in den Sommermonaten zeigt Köln seine Stärken. Das bunte Leben und Geschehen in den Straßen und auf den zahlreichen Plätzen unserer Stadt prägt das Bild der weltoffenen und lebensfrohen Metropole am Rhein. Hierzu leisten auch die zahlreichen Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstler ihren Beitrag. Künstlerische Darbietungen im öffentlichen Straßenraum tragen zur Attraktivierung unseres öffentlichen Lebens bei und sind deshalb aus Sicht der Antragsteller unbedingt wünschenswert.
Allerdings dürfen die Interessen der Anwohner, Geschäftsleute, Gastwirte, Passanten und Gäste dabei nicht unberücksichtigt bleiben. Straßenkunst soll der Belebung des öffentlichen Raumes und der Attraktivierung Kölns dienen und darf nicht zur Belastung führen.
Vor diesem Hintergrund muss ein Rahmen gefunden werden, der einen angemessenen Ausgleich unter den betroffenen Interessen findet.
Hierzu gehört einerseits eine zurückhaltende Ausweitung der Darbietungszeit an ei-nem festen Ort. Schon bisher gewährt die Kölner Straßenordnung in § 10 einen sat-zungsrechtlichen Rahmen für die Straßenkunst. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen allerdings, dass die vorgegebene maximale Darbietungszeit von 20 Minuten zu wenig Raum für eine abgerundete Darbietung gewährt. Insbesondere auf Bitten der Künstler soll der mögliche zeitliche Rahmen für Darbietungen eines Künstlers deshalb zukünftig auf regelmäßig 30 Minuten ausgeweitet werden.
Andererseits ist die Verwaltung aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die berechtigten Interessen der übrigen Nutzer des öffentlichen Straßenraumes, wie insbesondere der Anwohner, Geschäftsleute und Gastwirte, angemessen Berücksichtigung finden. Über die Möglichkeit von Ruhezeiten an besonders bespielten Orten, eine Verkürzung der Spielzeiten oder im Einzelfall auch die Versa-gung der Straßenkunst in besonders genutzten Bereichen sowie eine mögliche Begrenzung der Geräuschentwicklung muss ein angemessener Ausgleich zwischen widerstreitenden Interessen gefunden werden.
Unterstützend soll ein Informationsblatt der Stadt Köln die Straßenkünstlerinnen und Straßenkünstlern, aber auch die Anwohner, Geschäftsleute und Gastwirte über die Rahmenbedingungen für Straßenkunst informieren, geeignete Ansprechpartner und nützliche Serviceadressen benennen. In diesem Zusammenhang kommt dem aufzubauenden Kulturbüro eine wichtige Rolle zu.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Zimmermann gez. Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE - Fraktionsgeschäftsführer
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