Antrag zur Einsetzung der Wahlkampfkommission

Aufgaben und Arbeitsweise
1.    Die WKK realisiert Inhalte und Beschlüsse der KMV, der Delegiertenratssitzungen und der Kreisvorstandssitzungen und bereitet inhaltliche und finanzielle Vorschläge für diese vor.
2.    Die WKK entscheidet im unter 1. genannten Rahmen über die Stoßrichtung und lokale Umsetzung der Wahlkampagne und der Wahlkampfmaterialien sowie über die „Belegung" von Grünen und nicht-Grünen Wahlkampfterminen. Kreiskassierer*in, Kreisvorstand, Delegiertenrat und KMV haben Vetorecht.
3.    Die Mitglieder der WKK tragen die Ergebnisse in ihre Gremien und in die Partei. Es wird ein Protokoll erstellt und den Mitgliedern der WKK sowie den Wahlkampfansprechpartner*innen in den Ortsverbänden zur Verfügung gestellt.
4.    Die Moderation übernimmt der Kreisvorstand.
5.    Die Sitzungen der WKK sind mitgliederöffentlich.
Personelle Zusammensetzung
Der WKK gehören mit Stimmrecht – sofern nichts anderes bestimmt ist– an:
•    Drei Mitglieder des Kreisvorstands, darunter die Kassiererin,
•    ein*e Vertreter*in der Grünen Jugend Köln,
•    der/die Wahlkampfmanager*in und der/die Kreisgeschäftsführer*in (ohne Stimmrecht),
•    ein*e Vertreter*in des Parteiarbeitskreises Internationales sowie ein*e weitere*r durch den Delegiertenrat gewählte*r Vertreter*in der Parteiarbeitskreise,
•    zwei durch den Delegiertenrat gewählte Vertreter*innen der Ortsverbandsvorstände,
•    der/die Kölner Europawahlkandidat*in (sofern vorhanden).
Kommt es zu personellen Doppelungen, so hat die betreffende Person nur einfaches Stimmrecht. Persönliche Vertreter*innen sind für den Kreisvorstand und die/den Europakandidat*in vorgesehen. Die entsendenden Gremien benennen jeweils eine feste, namentlich benannte Ersatzperson, die bei Bedarf die Vertretung übernimmt. Es obliegt den jeweiligen Gremien, bei Bedarf für eine Vertretung zu sorgen und die dafür notwendige Übergabe und Abstimmung zu gewährleisten.

Kategorie

2018 | Partei interne Strukturen