18.05.07 –
Zur Debatte um den notwendigen Ausbau der Kinderbetreuung und das NRW-Kindergartengesetz erklärt Andrea Asch MdL, kinder- und jugendpolitische Sprecherin:„Durch den Koalitionskompromiss auf Bundesebene wird der Rechtsanspruch auf Krippenplätze in die Zukunft verschoben. Die Länder können aber eigene gesetzliche Regelungen treffen, um dieses Ziel möglichst frühzeitig zu erreichen. Deshalb ist der Vorschlag der FDP richtig, bereits ab 2010 einen Rechtsanspruch für die Zweijährigen im NRW Kindergartengesetz zu verankern. Allerdings bleibt diese Forderung populistische Rhetorik. Selbst die FDP -geführten Ministerien machen sich in der laufenden Ressortabstimmung zum Kindergartengesetz NRW nicht für die Forderung der FDP-Fraktion stark. Im Gegenteil: Durch einen Deckelungsparagraphen will das Land seinen eigenen Finanzierungsanteil an den Krippenplätzen sogar beschränken.Statt populistische Forderungen zu erheben, sollte die FDP-Fraktion konkrete parlamentarische Initiativen ergreifen und ihre Minister auffordern, sich am 22. Mai im Kabinett bei der Beratung des Kindergartengesetzes für ein größeres finanzielles Engagement des Landes einzusetzen. Qualität und ein bedarfsgerechtes Angebot gibt es nicht zum Nulltarif.“
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