18.01.08 –
Zur heutigen Verkündung des Oberbürgermeisters der Stadt Köln, wonach das Bürgerbegehren gegen den Ausbau des Godorfer Hafens unzulässig sei, erklärt Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat:
„OB Schramma stellt sich mit seiner Rechtsauffassung in die unselige Tradition des früheren Oberstadtdirektors und heutigen Esch-Oppenheim-Managers Lothar Ruschmeier.
Demnach können die Kölner BürgerInnen so viele erfolgreiche Bürgerbegehren initiieren wie sie wollen, letztlich werden sie von der Verwaltungsspitze immer mit dem Knüppel juristischer Unzulässigkeit ausgebremst. Dies nahm mit dem ersten Bürgerbegehren gegen die Müllverbrennungsanlage seinen unrühmlichen Anfang. Wie es endete, weiß jeder. Die Strafprozesse laufen derzeit noch.
Dass die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Hafenausbau mit über 37.625 Unterzeichnern, von denen 31.228 gültig sind, ungemein erfolgreich waren, tut nichts zur Sache. Für den Oberbürgermeister gilt: Was nicht sein darf, kann auch nicht sein.
Natürlich empfehlen wir den Initiatoren, sofern eine Ratsmehrheit dem OB-Votum auf Unzulässigkeit folgt, alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Jedoch wird das die Empörung nicht verringern. Statt sich einer demokratischen Entscheidung zu stellen, schiebt die Stadtspitze den seit 20 Jahren andauernden Konflikt in ein langwieriges Verwaltungsgerichtsverfahren ab und schafft in Godorf Fakten. So wird das demokratische Engagement vieler Bürger mit Füßen getreten und die Glaubwürdigkeit in demokratische Beteiligungsverfahren untergraben.
Der Hafensausbau in Godorf ist nachweislich ökonomischer und ökologischer Unfug. Ein Naturschutzgebiet wird zugunsten eines Hafenausbaus unwiederbringlich zerstört, der den heutigen Anforderungen an moderne Logistik nicht gerecht wird und den Steuerzahler dauerhaft belastet.“
Köln, 17. Januar 2008
Verantwortlich: <link internal-link>Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsfüher
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