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Breite Mehrheit für aufkommensneutrale Grundsteuer

In Köln wird es im Rahmen der Grundsteuerreform zunächst keine Steuererhöhungen gibt. Mehr dazu von unserer Fraktionsvorsitzenden Christiane Martin.

12.12.24 –

Ein breitgetragener Antrag von Grünen, CDU, Volt, SPD und FDP sieht vor, dass es in Köln im Rahmen der Grundsteuerreform zunächst keine Steuererhöhungen gibt. Der Kölner Rat wird heute einen einheitlichen und aufkommensneutralen Hebesatz von 475 % für die Grundsteuer B beschließen. Die daraus folgenden Mindereinnahmen für die Haushaltsjahre 2025/26 sollen durch erhöhte Ausschüttungen des Stadtwerke-Konzerns ausgeglichen werden.

Mit dem Änderungsantrag bekennt sich der Rat zu der Verantwortung, ab 2027 neue Kompensationen zu finden.

Zum Antrag: https://ratsinformation.stadt-koeln.de/getfile.asp?id=1024312&type=do

Christiane Martin, Fraktionsvorsitzende der Grünen im Kölner Rat, sagt dazu: Wir haben uns gegen eine Erhöhung der Grundsteuer entschieden, um die Kölnerinnen und Kölner in Zeiten steigender Preise nicht zusätzlich zu belasten.Gleichzeitig sind wir mit massiven Haushaltsdefiziten konfrontiert, die uns zwingen, alle Ertragsmöglichkeiten auszuschöpfen, wozu eine Erhöhung der Grundsteuer gehören würde. Stattdessen nutzen wir nun unerwartete Gewinne der RheinEnergie. Ab 2027 muss der Rat der Stadt Köln dann eine andere Kompensation finden.“
 

 

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