Bündnis 90/Die Grünen Köln gründen Arbeitskreis Konsum

Pressemitteilung

15.03.07 – von Sabina Lydia Müller

 

Köln, den 14.03.2007

Zum Weltverbrauchertag, dem 15. März 2007, gründete sich der Arbeitskreis (AK) Konsum der Kölner Grünen.

Der AK will über nachhaltigen Konsum informieren und das Bewusstsein der KäuferInnen für verantwortungsbewussten Einkauf und Verbrauch stärken. Ökologische Verantwortung und Nachhaltigkeitsprinzipien sind Grundwerte der Grünen, die der AK weiter voranbringen möchte. Nach dem Motto ‚Global denken, lokal handeln’ ist es Ziel des AK Konsum, die KölnerInnen über ihre lokalen Möglichkeiten aufzuklären – denn nachhaltig handeln fängt im Kleinen und vor Ort an! Darum versteht sich der AK Konsum weniger als theoretischer Gesprächskreis, sondern vielmehr als Informations- und Aktionsforum, das sich mit ganz praktischen Fragen beschäftigt, so z. B. Welche Kölner Restaurants kochen mit Bio-Zutaten? Wo kann ich in Köln hippe, aber dennoch umweltschonend und fair hergestellte Kleidung kaufen? Woher kann ich meinen grünen Strom beziehen?

Unsere Kaufentscheidungen haben direkte Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Lebensqualität heutiger und zukünftiger Generationen – egal, ob es um Lebensmittel, Kleidung, Spielzeug, Kosmetik, Wohnen, Bauen, Reisen oder Energie geht. Mit alltäglichen Entscheidungen kann jede/r selbst nachhaltig handeln. Der AK Konsum will zeigen, dass es sich lohnt, beim Einkauf auf Werte und nicht nur auf Billigpreise zu achten. Denn: Konsum ist Macht! Wir freuen uns sehr auf alle Interessierten und MitstreiterInnen!

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Übrigens:
Der World Consumer Rights Day (WCRD) wurde erstmals am 15. März 1983 gefeiert. Die Idee stammt von US-Präsident John F. Kennedy. Dieser formulierte in einer Rede vor dem US-Kongress am 15. März 1962 vier so genannte Grundrechte der VerbraucherInnen: das Recht auf Sicherheit und sichere Produkte, das Recht auf umfassende Information, das Recht auf freie Wahl und das Recht, gehört zu werden. Die UN hat diese Grundrechte zweimal erweitert. In den ‚Guidelines for Consumer Protection’ (1985 und 1999) sind zusätzlich folgende Rechte verzeichnet: das Recht zur Befriedigung der Grundbedürfnisse, das Recht auf Entschädigung, das Recht auf Verbraucherbildung, das Recht auf eine intakte Umwelt und das Recht auf politische Interessenvertretung.

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