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Bundesverfassungsgerichtsurteil stärkt Kernbereich privater Lebensführung:

Schallende Ohrfeige für die FDP und Wolfgang Schäuble

27.02.08 – von Volker Beck

27.02.08

 

Volker Beck, MdB, Erster Parlamentarischer Geschäftsführer von Bündnis 90 / Die Grünen, erklärt:

Ich freue mich über das heutige Urteil.

Das Bundesverfassungsgericht hat dem für das NRW-Gesetz zuständigen FDP-Minister Ingo Wolf aber auch dem obersten Möchtegern-Hacker der Republik, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, eine schallende Ohrfeige erteilt.

Es ist überaus erfreulich, dass das Gericht den Kernbereich privater Lebensführung mit einem neuen, aus der Verfassung, speziell dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, hergeleiteten Grundrecht schützt.

Es schließt damit sehr überzeugend angesichts der fortschreitenden technischen Entwicklungen informationstechnischer Systeme eine Lücke in der Verfassung.

Dieses bahnbrechende Urteil ist ein Sieg für Alle, denen die Bürgerrechte und der Datenschutz der Bürgerinnen und Bürger am Herzen liegen.

Für die Schnüffelnasen aus FDP und Union ein schwarzer Tag.

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