08.02.08 –
OB Schramma beklatscht rücksichtslosen Durchmarsch Wittkes
Ohne jegliche Rücksicht auf die Bedürfnisse der vom Nachtfluglärm geplagten Bevölkerung hat Verkehrsminister Wittke (CDU) die noch bis 2015 geltende Betriebsgenehmigung für den Nachtflug am Flughafen Köln/Bonn um weitere 15 Jahre bis 2030 verlängert.
Oberbürgermeister Schramma klatscht dazu beflissen Beifall. Beiden Politikern sind die berechtigten Gesundheits- und Umweltbelange der in der Kölner Region betroffenen BürgerInnen völlig gleichgültig. Stattdessen bemüht Schramma das abgedroschene Totschlagargument vom „massenhaften Arbeitsplatzverlust“.
„Die insbesondere von der Fluglärmkommission geforderten Auflagen wären als Kompromiss auch wirtschaftlich tragfähig gewesen. So könnte der Passagierflugverkehr aus der Nacht in Tagesrandzeiten verlagert werden, ohne dass es zu wirtschaftlichen Einbussen käme.“, kritisiert Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer der Grünen im Rat, die bewußt ausgeschlagenen Chancen, die belastende Situation zu lindern.
Die CDU/FDP-Landesregierung hat sich damit zum reinen Erfüllungsgehilfen der Geschäftsinteressen des Logistikunternehmens FedEx gemacht und jeden Versuch eines Interessensausgleichs zwischen den Wirtschaftsinteressen des Flughafens und den gesundheitlichen Belangen hunderttausender Anwohner verhindert. Eine Beteiligung des Landtags, der Anliegerkommunen und der Fluglärmkommission (FLK) hat die Landesregierung von vornherein abgelehnt und jede Kritik beiseite geschoben.
Dieses dreiste bürgerfeindliche Vorgehen ist beispiellos und steht im völligen Gegensatz zu den intensiven Beratungen der Nachtflugregelung von 1997 im Landtag durch die rot-grüne Koalition.
Eine wesentliche Vorgabe der Genehmigung von 1997 war die Prüfung, inwieweit es in der Nacht signifikant leiser geworden ist. Die FLK musste kürzlich feststellen, dass eine Besserung der Situation nicht eingetreten ist.
„Bei einer Entscheidung über die Verlängerung der Nachtfluggenehmigung wäre es notwendig gewesen, mit Hilfe einer epidemiologischen Studie die gesundheitliche Belastung der Anwohner in den Abwägungsprozess mit einzubeziehen. Aber ein solcher hat gar nicht erst stattgefunden. Wittke folgte einfach den Wünschen des Flughafens und der Carrier.“, so Jörg Frank.
Als Bedingung für die Verlängerung hätte zumindest das Ziel einer kontinuierlichen nächtlichen Lärmminderung und die kurzfristige Umsetzung eines nächtlichen Passagierflugverbot verbindlich vereinbart werden müssen. Bestandteil eines Lärmminderungskonzepts hätte zudem eine deutlich gespreizte Gebührenstaffel und eine aktuelleren Liste über nachts erlaubte Flugzeuge sein müssen. Der NRW-Landtag hat immerhin einstimmig am 24.08.07 ein Passagierflugverbot während der Nacht gefordert.
„Inzwischen haben Kommunen und Bürgerinitiativen der AnwohnerInnen gerichtliche Klagen gegen die Verlängerung der Nachtflugregelung angedroht führen. Dies ist nur allzu verständlich und findet unsere ungeteilte Unterstützung.“, so Frank.
Köln, 7.2.2008
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