15.04.08 –
Beschluss des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen vom 14.04.2008
Der durch die Berichterstattung vom 15.04.2008 erweckte Eindruck, „Public Viewing-Feste“ anlässlich der Fußball-Europameisterschaft 2008 wären nun auf den Kölner Innenstadtplätzen möglich, ist nachdrücklich falsch.
Der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen hat gestern beschlossen, für Public Viewing-Veranstaltungen im Rahmen der geltenden Rechtslage die von privaten Veranstaltern und Gastronomen vorgelegten Konzepte stadtweit zu genehmigen, sofern sie ausweislich privat finanziert werden.
Der Ausschuss machte deutlich, dass auch Orte in der Innenstadt grundsätzlich zur Verfügung stehen.
Bei den im Platzkonzept geschützten Innenstadtplätzen (z.B. Heumarkt, Alter Markt) ist aber bereits das rechtlich zulässige Maximalmaß an lauten Veranstaltungen ausgeschöpft.
Aufgrund der vorliegenden Interessenbekundungen privater Veranstalter zur Durchführung von kostenlosem Public Viewing auf eigenen Flächen (z. B. Kölnarena, Evangelische Kirche, Biergartenbetreiber etc.), können die Kölnerinnen und Kölner jedoch an verschiedenen Orten in dieser Stadt Public Viewing genießen.
Bei Rückfragen:
<link internal-link>Andreas Wolter, fachpolitischer Sprecher
V.i.S.d.P. : Jörg Frank, Fraktionsgeschäftsführer
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