30.01.08 –
Die GRÜNEN plädierten für die Zulassung des Bürgerbegehrens und begründeten, dass dies juristisch auch vertretbar sei. Dies geht auch aus der juristischen Beratung hervor, die GRÜNE und BIs inzwischen einholten. Somit stehen sich zwei Rechtsauffassungen gegenüber. Die GRÜNEN erklärten, dass die Einleitung des Bürgerentscheids rechtlich durchaus vertretbar sei und appellierten an den Rat, diese Chance jetzt nicht zu vertun. Im seit 20 Jahren schwelenden Streit sei es nun die beste Lösung, die Bürger selbst entscheiden zu lassen, erklärte der stv. Vorsitzende der grünen Fraktion, Jörg Frank.
Aus Sicht des Oberbürgermeisters, CDU und SPD ist das Bürgerbegehren jedoch rechtlich unzulässig. OB Schramma bemühte dafür einen externen Rechtsgutachter. Ein von der SPD beauftragter externer Gutachter bestätigte die Rechtsaufassung des OB.
Die Gegner des Hafenausbaus wollen jetzt vor das Verwaltungsgericht ziehen, um den ersten Bürgerentscheid in Köln gerichtlich durchzusetzen, erklärte Jörg Frank. Bislang hatten Verwaltungsspitze und Ratsmehrheit jedes Bürgerbegehren wegen Unzulässigkeit abgelehnt.
Die Gegner hatten im Herbst 2007 über 37.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen den Hafenausbau gesammelt, mit dem Ziel, een Ratsbeschluss vom 30.08.07 aufzuheben. Sie kämpfen dafür, dass das Naturschutzgebiet Sürther Aue nicht zerstört wird und statt des Hafens Godorf die notwendigen Umschlagsflächen für Container-Verkehre im Hafen Niehl bereit gestellt werden. Laut Gutachten der Hafengegner wäre der Ausbau in Godorf wirtschaftlich nicht rentabel.
29.01.2008
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