Mehr Schutz für unsere Kölner Bäume

  1. Die Kölner Stadtverwaltung muss Fällanträge im Zusammenhang mit Baumaßnahmen vor dem Hintergrund des ausgerufenen „Klimanotstands“ und der dringend notwendigen Anpassungen an die Klimawandelfolgen gründlicher als bisher prüfen. Dazu gehören Ortsbesichtigungen durch die Verwaltung und die Erwägung aller Alternativen gemeinsam mit den Bauherren, um eine Fällung zu vermeiden.
  2. Fällgenehmigungen im Zusammenhang mit benötigten Aufstellflächen für Baufahrzeuge u. Ä. dürfen nur noch in absoluten Ausnahmefällen erteilt werden. Alternative Möglichkeiten, wie zum Beispiel Straßenabsperrungen, sind vollumfänglich auszuschöpfen.
  3. Ersatzpflanzungen für unvermeidbar gefällte Bäume haben in unmittelbarer Nähe zu erfolgen. Ausgleichszahlungen sind nur in Ausnahmefällen möglich.

 

Kategorie

2019 | Klima & Umwelt