27.10.25 –
Die Kommission soll mindestens zweimal pro Quartal tagen und mit finanziellen
Mitteln ausgestattet sein, die die Kosten für Printprodukte, Verpflegungsspesen
für die Treffen mit Migrant*innen Organisationen und externe Referent*innen
decken. Das Budget wird durch die Kreiskassierer*in bereitgestellt. Für eine
bessere Vernetzung mit den Kölner Migrant*innen Organisationen und Initiativen
soll zweimal im Jahr ein öffentlich tagender runder Tisch einberufen werden, bei
dem die Vielfältigkeit der Kölner Migrant*innen Communities repräsentiert sein
soll. Die Kommission soll einmal im Jahr einen mündlichen Bericht zu ihrer
Arbeit auf der Kreismitgliederversammlung vortragen. Da auch der Landesverband
sich intensiviert bemüht, Menschen mit Migrationshintergrund in der Partei zu
binden und zu fördern, ist es wünschenswert, die Kommission in regelmäßigen
Austausch mit dem Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW zu setzen.
Die Kommission soll aus mindestens sechs Mitgliedern bestehen, die für zwei
Jahre gewählt (KMV) bzw. entsandt (übrige Gremien) werden. Die Zusammensetzung
der mindestens sechs Mitglieder besteht aus:
Mindestquotierung bei Entsendungen
(1) Alle entsendenden Gremien haben zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entsendung
die Mindestquotierung des gesamten Gremiums zu beachten. Würde die Entsendung
einer Person dazu führen, dass die KomMig sodann mit mehr Männern als Frauen
besetzt wäre, ist die betreffende Entsendung grundsätzlich unzulässig.
(2) Sollte einem Gremium dennoch nur eine Entsendung möglich sein, die die
Mindestquotierung nicht beachtet, kann die KMV auf Antrag entscheiden, dass eine
zusätzliche Frau von der KMV in die KomMig gewählt wird, um die
Mindestquotierung wiederherzustellen. Entscheidet sich die KMV gegen eine solche
Wahl, bleibt eine Entsendung, die die Mindestquotierung missachtet, unzulässig.
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