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Mindestquotierung der KomMig

27.10.25 –

Die Kommission soll mindestens zweimal pro Quartal tagen und mit finanziellen 
Mitteln ausgestattet sein, die die Kosten für Printprodukte, Verpflegungsspesen 
für die Treffen mit Migrant*innen Organisationen und externe Referent*innen 
decken. Das Budget wird durch die Kreiskassierer*in bereitgestellt. Für eine 
bessere Vernetzung mit den Kölner Migrant*innen Organisationen und Initiativen 
soll zweimal im Jahr ein öffentlich tagender runder Tisch einberufen werden, bei 
dem die Vielfältigkeit der Kölner Migrant*innen Communities repräsentiert sein 
soll. Die Kommission soll einmal im Jahr einen mündlichen Bericht zu ihrer 
Arbeit auf der Kreismitgliederversammlung vortragen. Da auch der Landesverband 
sich intensiviert bemüht, Menschen mit Migrationshintergrund in der Partei zu 
binden und zu fördern, ist es wünschenswert, die Kommission in regelmäßigen 
Austausch mit dem Landesvorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN NRW zu setzen.

Die Kommission soll aus mindestens sechs Mitgliedern bestehen, die für zwei 
Jahre gewählt (KMV) bzw. entsandt (übrige Gremien) werden. Die Zusammensetzung 
der mindestens sechs Mitglieder besteht aus:

  • einem entsandten Mitglied der Ratsfraktion
  • einem entsandten Mitglied des Kreisvorstandes
  • einem entsandten Mitglied der PEK
  • einem entsandten Mitglied der Grünen Jugend
  • grundsätzlich zwei Mitgliedern, die durch die Kreismitgliederversammlung 
    mindestquotiert gewählt werden
  • zudem hat die Grün-Offenen-Liste (GOL) jederzeit die Möglichkeit eines 
    seiner Mitglieder aus dem Integrationsrat der Stadt Köln zu entsenden.

Mindestquotierung bei Entsendungen

(1) Alle entsendenden Gremien haben zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Entsendung 
die Mindestquotierung des gesamten Gremiums zu beachten. Würde die Entsendung 
einer Person dazu führen, dass die KomMig sodann mit mehr Männern als Frauen 
besetzt wäre, ist die betreffende Entsendung grundsätzlich unzulässig.

(2) Sollte einem Gremium dennoch nur eine Entsendung möglich sein, die die 
Mindestquotierung nicht beachtet, kann die KMV auf Antrag entscheiden, dass eine 
zusätzliche Frau von der KMV in die KomMig gewählt wird, um die 
Mindestquotierung wiederherzustellen. Entscheidet sich die KMV gegen eine solche 
Wahl, bleibt eine Entsendung, die die Mindestquotierung missachtet, unzulässig.

Kategorie

Partei interne Strukturen