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Neues aus dem Beschwerdeausschuss – Sitzung vom 27. 08. 2007

Ratsfraktion Kurz und knapp berichtet aus dem Ausschuss über das Lichtspektakel am Media-Park Hochhaus, die Stadtarbeitgemeinschaft Seniorenpolitik und die Frage ob eine Eisdiele mit den Sanierungszielen im Eigelstein übereinstimmt.

14.09.07 –

Die spektakulärste Beschwerde in der Sitzung am 27.08. betraf das Lichtspektakel am Media-Park-Hochhaus. Die Antragstellerin kritisierte dreierlei:
1. die Beeinträchtigung der Sicht auf den Dom durch das aufdringliche Blinken der Lichter an der Hochhausfassade,
2. die Beeinträchtigung der Nachtruhe für die Nachbarschaft und
3. die offensichtliche Energieverschwendung.
Die Stellungnahmen der Verwaltung brachten dann Erstaunliches zu Tage, dass nämlich diese voluminöse Fassadengestaltung als Kunstwerk keiner baurechtlichen Genehmigung bedurfte und noch nicht einmal im Gestaltungsbeirat thematisiert wurde, im Unterschied etwa zu Werbeanlagen an Fassaden.
Einmütig forderte der Ausschuss deshalb, dass in Zukunft ähnliche Vorhaben im Stadtentwicklungsausschuss bzw. im Gestaltungsbeirat beraten werden sollten. Zur Lichtemission wurde von der Verwaltung vorgetragen, dass keine Beschwerde aus der Nachbarschaft vorliege und somit ein Ort für Messungen nicht gegeben sei. Offen blieb, wie die Frage der Belästigung der Allgemeinheit bei Emissionen zu klären sei.
Die Frage, ob die Gestaltung der in Rede stehenden Fassade jedoch nachträglich im Gestaltungsbeirat beraten werden sollte, wurde kontrovers diskutiert. Mit der Mehrheit von CDU und GRÜNEN wurde beschlossen, dass sich der Gestaltungsbeirat mit der Beschwerde befassen soll.

Eine weitere Beschwerde beschäftigte sich mit der Wahl des Vertreters für den Stadtbezirk Ehrenfeld in der Stadtarbeitsgemeinschaft Seniorenpolitik. Beim Abgleich der Geschäftsordnung mit dem Protokoll der entsprechenden Sitzung tauchte der Verdacht auf, dass die die Wahl des Vertreters für die Stadtarbeitsgemeinschaft nicht satzungsgemäß erfolgt sei. Deshalb wurde einstimmig beschlossen, dass der Vorgang zu überprüfen sei und dass gegebenenfalls eine Neuwahl zu erfolgen habe.

Die dritte Beschwerde beschäftigte sich mit der engherzigen Auslegung der Verwaltung, was genehmigungsfähige Nutzungen auf dem Eigelstein betrifft. Die Verwaltung meinte, dass eine Eisdiele nicht mit den Sanierungszielen übereinstimme, unter anderem wegen drohender Vermüllung. Diese Interpretation und „ Begründung“ für die Ablehnung stieß auf großes Erstaunen im Blick auf die gegenwärtigen Nutzungen auf dem Eigelstein. Für den Ausschuss nachvollziehbare Begründungen konnte die Verwaltung nicht darlegen!
Der Ausschuss forderte daher die Bezirksvertretung Innenstadt und den Sanierungsbeirat auf, den Antrag auf eine Nutzung als Eisdiele wohlwollend zu prüfen und darüber hinaus, die verwaltungsmäßige Interpretation der Sanierungsziele zu überprüfen.

<link internal-link>Horst Thelen, 07.09.2007

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Kreisverband