PARTEIARBEIT FAIR UND SOZIAL FINANZIEREN

Regelung unserer Mandatsabgaben auf Kreisverbandsebene

30.11.19 –

Präambel

Wir GRÜNE haben uns vor 40 Jahren als Bewegungspartei gegründet. Bei uns kamen und kommen Menschen zusammen, die gemeinsam daran arbeiten, unsere Welt für unsere Nachkommen zu erhalten und unser Zusammenleben zu verbessern. Deswegen halten wir seit unserer Gründung daran fest, unabhängig von oftmals ohnehin zu einflussreichen Lobbys bleiben zu wollen. Wir sehen uns unseren politischen Zielen verpflichtet und nicht den wirtschaftlichen Zielen von vermögenden Einzelpersonen und großen Wirtschaftsunternehmen.

Damit uns das gelingt, stützen wir unsere Finanzierung nicht auf Großspenden sondern auf die satzungsgemäßen Beiträge unserer Mitglieder und die von unseren Mandats- und Funktionsträger*Innen und Mitgliedern, die auf Weisung der Kölner GRÜNEN in weitere Gremien entsandt werden, an ihre Orts- und Kreisverbände abgeführten Anteile ihrer jeweiligen Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Vergütungen.

Die Erringung von Mandaten für die Kölner GRÜNEN sowie die Besetzung weiterer Gremien und Ämter ist ohne die laufende Finanzierung der Parteiarbeit nicht denkbar. Daher besteht gegenüber unseren Mandats- und Funktionsträger*Innen die Erwartung, dass sie einen Teil der jeweiligen Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und Vergütungen an die Partei abführen.

Eine Evaluation unserer bisherigen Regelung zeigt, dass die Vereinbarung mit unterschiedlicher Akzeptanz aufgenommen wurde und es ein Problem bei der Durchsetzbarkeit und dem Einverständnis zur Offenlegung und Transparenz gab.

Das möchten wir ändern! Wir möchten eine neue Regelung für den Kölner Kreisverband schaffen, die auf prozentuale Abgaben setzt und vereinfachte Verfahren für Sonderregelungen schafft. Unsere Regelung soll sowohl die Finanzierung der Parteiarbeit gewährleisten und das Ehrenamt unserer kommunalen Mandate betonen, als auch dem Einsatz und der geleisteten Arbeitsstunden unserer Mandatsträger*innen Rechnung tragen. Unseren Ortsverbänden steht es frei, eigene Regelungen für die Abgaben ihrer Bezirksvertreter*innen zu vereinbaren.

Regelung von Mandatsabgaben

1. Erzielte Einnahmen aus Mandaten im Sinne dieser Leitlinien sind pauschale Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und weitere Einnahmen wie Aufsichtsratsgremien, die sich aus der Funktion ergeben.
2. Als Funktionsträger*innen gelten:
a) Funktionsträger*innen in kommunalen Räten, in unserem Fall dem Rat der Stadt Köln
b) Sachkundige Einwohner*innen bzw. Bürger*innen der Stadt Köln, welche durch unsere Fraktion berufen werden
c) Ehrenamtliche Funktionsträger*innen, die auf Beschluss oder auf Vorschlag
durch die jeweilige Gliederung besetzt werden bzw. auf Vorschlag gewählt werden oder auf Weisung der Kölner GRÜNEN in weitere Gremien entsandt werden
d) Aufsichtsratsmitglieder in öffentlich-rechtlichen Organen, wie etwa Sparkassen, Verkehrsverbänden und Landschaftsverbänden, die aufgrund eines Amts oder Mandats gemäß 2a – 2c in die Funktion berufen werden


Höhe von Mandatsabgaben

1. Ehrenamtliche Funktionsträger*innen sollten mindestens 40% ihrer erzielten Einnahmen aus Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern der Stadt Köln und Aufsichtsgremien als Mandatsabgabe leisten.
 2. Funktionsträger*innen können eine Reduzierung der individuellen Mandatsabgaben aus sozialen Gründen (z.B. familiäre Verpflichtungen in der Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen) oder zur Vermeidung besonderer finanzieller Nachteile beantragen, die mit dem Vorstand des Kreisverbandes abzustimmen ist. Die Vereinbarung über die Reduzierung der Mandatsabgabe muss einen angemessenen Modus zur Überprüfung enthalten. Sollte der Grund für die Reduzierung entfallen, ist der Kreisvorstand unverzüglich darüber zu informieren und sind die Abgaben wieder gemäß Punkt 1. abzuführen. Die Vereinbarung erfolgt schriftlich, damit sie bei Veränderungen im Kreisvorstand nachvollzogen werden können.
Weitere Regelungen:

•    Mandatsababgaben sind über den normalen Mitgliedsbeitrag hinaus zu leisten
•    Die Mandatsträger*innenbeiträge sind Bestandteil des jährlichen Haushalts des Kölner Kreisverbandes und werden als solche im jährlichen Haushalt explizit ausgewiesen. Die/Der Kreiskassierer*in berichtet der Mitgliederversammlung jährlich über die Beiträge der Mandatsträger*innen und gibt eine schriftliche, namentlich geführte Übersicht darüber, in welcher prozentualen Höhe sich ein Ratsmitglied an die vereinbarte Spende gehalten hat.
•    Dem Kreisvorstand sind jährlich bis spätestens Ende des ersten Quartals des Folgejahres die Bescheinigungen der Stadt Köln (Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder) sowie die der Beteiligungsunternehmen und aller weiterer Gremien offenzulegen, in welchen eine Funktion ausgeübt wird.
•    Der Kreisverband Köln stellt einen Teil der vereinnahmten Mandatsträger*innenbeiträge nach Maßgabe des KV-Haushaltsplans für den Nikolaus-Gülich-Fonds zur Verfügung.
•    Zur Verwaltung der Einkünfte aus Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, Aufsichtsgremien u. A. sollen die Mandatsträger*innen weiterhin ein gemeinsames Konto führen, welches treuhänderisch verwaltet wird. Dieses soll als Servicedienstleistung von allen Fraktionsmitgliedern genutzt werden, um die vereinbarten Mandatsabgabe an den Kreisverband zu überweisen.
•    Diese Regelung tritt für die neue Legislaturperiode des Rates der Stadt Köln für 2020-2025 in Kraft.

Kategorie

2019 | Partei interne Strukturen