15.08.07 –
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln
Bündnis 90 / Die Grünen im Kölner Rat
15.08.2007
Herrn Oberbürgermeister
Fritz Schramma
Historisches Rathaus
50667 Köln
Antrag gemäß § 3 der GeschO des Rates
hier: Energetisches Bauen in Köln: Vorrang für Energiesparhäuser
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Rates am 30.08.2007 aufzunehmen:
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Veräußerung bzw. Verpachtung städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohn- oder Gewerbebauung vertraglich zu vereinbaren, dass Neubauten dem Standard des so genannten KfW-Energiesparhaus 40 (KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau) entsprechen. Sollte dies aus nachweislichen und nachvollziehbaren Gründen nicht möglich sein, so ist als Mindeststandard KfW-Energiesparhaus 60 zu vereinbaren.
2. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird beauftragt, für ihre Neubauobjekte analog zu Ziffer 1 zu verfahren und dies bei ihren Ausschreibungen vorzugeben. Die für alle Neubau- und Sanierungsplanungen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln einzuhaltenden beschlossenen Energie-Leitlinien sind an diese Anforderungen anzupassen.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, nach einem Jahr einen Erfahrungsbericht vorzulegen.
Begründung:
Um eine nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz (CO2-Reduktion) zu leisten kommt neben der energetischen Gebäudesanierung insbesondere den Energieeinsparpotenzialen beim Neubau durch energetisch optimiertes Bauen eine große Bedeutung zu. Die Stadt Köln kann einerseits über die städtische Gebäudewirtschaft und andererseits über ihre Liegenschaftspolitik das energetisch optimierte Sanieren und Errichten von Gebäuden beeinflussen und fördern.
Vom Endenergieverbrauch der Haushalte und Wohnungen entfallen bei bestehenden Gebäuden durchschnittlich 75 % des Verbrauchs auf die Heizung und 11,5 % auf Warmwasser. Hier besteht ein hohes Einsparpotential, das genutzt werden muss.
So liegt beim „KfW-Energiesparhaus 60“ der Primärenergiebedarf 30-50 % unter dem Mindeststandards der Energiesparverordnung. Gegenüber dem EnEV-Standard betragen die Mehrkosten für ein KfW-60 Haus etwa 2-6 % (KfW 40: Je nach Bauweise 6-20%). Die Mehrkosten bei der Realisierung energieeffizienter Standards amortisieren sich durch die eingesparte Energie relativ schnell. Zudem werden Energiesparhäuser von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert.
Nicht nur Privatinvestoren sondern auch Kommunen und anderweitige öffentlich-rechtliche Institutionen sind berechtigt, für diese Energiesparhäuser-Modelle (KfW 40, Passivhäuser, KfW 60) Mittel zur zinsgünstigen langfristigen Finanzierung zu beantragen. Die bisherigen Erfahrungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau zeigen, dass Projekte mit KfW-Energiesparhäusern zu keinen finanziellen Nachteilen führen. Dies bestätigt auch die GAG AG.
Angesichts der Diskussion um bessere Klimaschutzziele vor dem Hintergrund aktueller wissenschaftlicher Studien und der damit verknüpften höheren Erwartungen der Bürger/innen an das öffentliche Handeln sollen Rat und Verwaltung auf kommunaler Ebene nun ihre Möglichkeiten ausschöpfen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Zimmermann Jörg Frank
SPD-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer
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